Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05493
Grunddaten
- Betreff:
-
Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten - weitere Maßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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zur Kenntnis
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19.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit der zum Kindergartenjahr 2016/2017 beschlossenen Wiedereinführung der Kita-Entgelte geht die Absicht einer Qualitätssteigerung im Elementarbereich einher. Im Jahr 2017 beträgt das erwartete Budget für Qualitätssteigerungen aus den Mehreinnahmen rund 930.000 Euro und ab dem Jahr 2018 jeweils rund 2,5 Mio. Euro.
Die Fachverwaltung hat unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses (JHA) vom 24. August 2017 einen Maßnahmenkatalog zur Qualitätsentwicklung in Kindertagesstätten erarbeitet (s. Anlage). Dieser zeigt eine Schätzung des zu erwartenden Finanzbedarfs auf und berücksichtigt,
- die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 Sozialgesetzbuch VIII – Kinder- und Jugendhilfe – Kita (AG nach SGB VIII – Kita) (vergleiche DS 17-04888, S.3, Ziffer III),
- einen Vorschlag zum Thema Schließzeiten und Ausweitung der Öffnungszeiten,
- einen Vorschlag zur Einrichtung eines Budgets für kleinere Zuschüsse.
Die Verwaltung hat dabei unter der Zielsetzung eines möglichst ausgewogenen, fachlich vertretbaren und effektiven Umsetzungsvorschlages einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, der alle vorgenannten Bereiche in angemessenem Rahmen umfasst.
Der Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkräfte soll nach Auffassung der Verwaltung aufgrund des besonderen Bedarfs und personellen Anforderungen in Vertretungssituationen ausschließlich auf Gruppen mit Leitungsvertretung beschränkt und somit nur partiell umgesetzt werden, so dass hierzu Mittel in Höhe von jährlich ca. 650.000 Euro erforderlich sind. Insbesondere für den flächendeckenden Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkräfte in sämtlichen Krippen- und Kindergartengruppen wären anderenfalls Mittel in Höhe von jährlich bis zu insgesamt 1,6 Mio. Euro ab dem Jahr 2020 erforderlich. Dies sind über 60% des zur Verfügung stehenden Gesamtbetrages zur Qualitätsentwicklung, so dass sich der Finanzrahmen für alle weiteren Maßnahmen entsprechend verringert. Alle weiteren Maßnahmen könnten in diesem Fall nur mit starken Einschränkungen bzw. gar nicht umgesetzt werden, so dass sich die gewünschten Effekte zur spürbaren Verbesserung der Qualität in diesen Bereichen gleichermaßen deutlich verringern.
Der beiliegende Maßnahmenkatalog wurde am 20. September 2017 auch in der Unter-AG „Qualität“ der AG gemäß § 78 SGB VIII - Kita vorgestellt, diskutiert und die einzelnen Positionen grundlegend abgestimmt.
Zur Maßnahmekategorie B „Schließzeiten und Ausweitung der Öffnungszeiten“ wurde in der AG eine teils sehr kontroverse Diskussion geführt. Die Vertreter/innen der freien Träger haben dabei darauf hingewiesen, dass der Vorschlag zur Einbeziehung des Themas vorrangig aus Elternperspektive und Politik in die Qualitätsentwicklung eingebracht wurde. Seitens der Freien Träger besteht daher die ausdrückliche Bitte diese Maßnahme nicht umzusetzen und statt dessen die im Maßnahmenkatalog benannten Mittel in Höhe von geschätzt bis zu knapp 1 Mio. Euro zusätzlich zur Finanzierung von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkräfte zur Verfügung zu stellen. Dies entspricht annähernd dem erforderlichen Differenzbetrag zur vollständigen Finanzierung des Einsatzes von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkräfte in allen Krippen- und Kindergartengruppen.
Zur Verwendung der als „Aktionspauschale“ bezeichneten Mittel zur Förderung kleinerer Maßnahmen/Aktivitäten (Antrag des Stadtelternats, 17-05142) bestand in der Unter-AG „Qualität“ hingegen wiederum Einvernehmen darüber, dass eine möglichst ressourcenschonende Umsetzung angestrebt werden sollte. Hierzu sollen das konkrete Verfahren und die Rahmenbedingungen der Förderung in einer noch zu erstellenden und im JHA abzustimmenden Richtlinie geregelt werden.
Die Gesamtkosten der Maßnahmen zur Qualitätsentwicklung steigen bis zum Jahr 2020 kontinuierlich an. Grund hierfür ist, dass einzelne Maßnahmen teilweise erst sukzessiv umgesetzt werden können.
Ergänzend zu den vom JHA benannten Bereichen der Qualitätsentwicklung werden daher im Maßnahmenkatalog auch zusätzliche Mittel für sonstige Maßnahmen zur Entwicklung und Umsetzung einer Medienkampagne (inkl. Erstellung eines Elternwegweisers zur Kindertagesbetreuung) sowie zur Durchführung von Evaluationsprojekten aufgeführt (s. Maßnahmenkatalog Bereich „D“). Diese zeitlich begrenzten Maßnahmen können zwischenzeitlich aus dem zur Verfügung stehenden Gesamtbudget zur Qualitätsentwicklung finanziert werden.
Der in der Anlage beigefügte Maßnahmenkatalog zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertagesstätten wird daher - vorbehaltlich der aus Trägerperspektive gewünschten Änderung zu den Schließ-und Öffnungszeiten in Verbindung mit dem Einsatz von Erzieherinnen/Erziehern als Zweitkräfte - zur Umsetzung empfohlen.
Für die in 2017 und 2018 verbleibenden unverbrauchten Restmittel wird vorgeschlagen einen „Sonderfond“ zu bilden, der für die Erneuerung/Ersetzung alter Großspielgeräte in Krippen, Kitas zur Verfügung gestellt wird.
Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass der Finanzrahmen eine grobe Kostenschätzung auf Basis der verfügbaren Daten für die Jahre 2017 bis 2020 darstellt und zum besseren Überblick keine fortlaufende Dynamisierung der einzelnen Maßnahmen abbildet. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln sind zudem keine grundsätzlichen Anpassungen des PAM-Fördermodells und kein Ausgleich aller Strukturdefizite von Bundes-/Landesprogrammen verbunden. Gleichzeitig zeigt der Maßnahmenkatalog die Gestaltungsspielräume für mögliche Qualitätsentwicklungen entsprechend der vom JHA formulierten Bereiche auf.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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182,8 kB
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