Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05430

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Entsprechend der Mitteilung zum Jugendhilfeausschuss am 2. Juli 2015 (Drucksache Nr. 15-00244) wird für die Stadt Braunschweig ein flächendeckender und bedarfsorientierter Ausbau der Familienzentren angestrebt. Familienzentren sind Einrichtungen, die sich durch ein sozialraumorientiertes, deutlich über das Regelangebot von Kindertagesstätten hinausgehendes Angebotsspektrum für alle Kinder und Familien im Einzugsgebiet auszeichnen.

 

Mit der Haushaltssatzung 2016 der Stadt Braunschweig (Drucksache Nr.16-01697) wurde beschlossen, dass ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 im zweijährigen Rhythmus ein Ausbau von jeweils bis zu vier Kindertagesstätten zu Familienzentren erfolgt. Die Förderung findet entsprechend des Konzeptrahmens und den Kriterien für Familienzentren statt.

 

Der Ausbau von bis zu vier weiteren Familienzentren steht damit für das Kindergartenjahr 2018/2019 an. Orientierungsrahmen für den Ausbau der Familienzentren sind die stadtbezirksbezogenen Kontingente (Anlage 1). Zur Information interessierter Kindertagesstätten und Träger lädt der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie zu einer Informationenveranstaltung ein und bietet ergänzend Möglichkeiten der Fachberatung und Hospitation an. Die trägerübergreifende Abstimmung der Auswahl weiterer Familienzentren erfolgt wie im bisherigen Ausbauprozess im Rahmen der Planungskonferenz für das Kindergartenjahr 2018/2019.

 

Durch die 14 bestehenden Familienzentren wird das Kontingent an Einrichtungen in folgenden Stadtbezirken bereits abgedeckt, so dass hier zunächst kein Ausbau erfolgt:

 

  • 131 - Innenstadt,
  • 132 - Viewegsgarten-Bebelhof,
  • 221 - Weststadt und
  • 321 - Lehndorf-Watenbüttel.

 

In allen weiteren Stadtbezirken soll ein weiteres Familienzentrum eingerichtet werden - im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach zwei Familienzentren.

 

Der Handlungsbedarf für Familienzentren in den einzelnen Stadtbezirken definiert sich weiterhin über ausgewählte Sozialindikatoren (Anzahl der unter 6-jährigen Kinder, die Anzahl der Kinder unter sechs Jahren aus Familien mit SGB-II-Bezug und die Anzahl der Kinder unter sechs Jahren mit erweitertem Migrationshintergrund).


 

Daraus ergeben sich auf Grundlage der aktuellen Daten des Referates 0120 unverändert folgende Handlungsbedarfe[1]:

 

Stadtbezirke mit hohem Handlungsbedarf:

  • 112 - Wabe-Schunter-Beberbach,
  • 120 - Östliches Ringgebiet,
  • 310 - Westliches Ringgebiet und
  • 331 | 332 - Nordstadt | Schunteraue[2].

 

Stadtbezirke mit mittlerem Handlungsbedarf:

  • 211 | 224 - Stöckheim-Leiferde | Rüningen²,
  • 212 - Heidberg-Melverode
  • 213 - Südstadt-Rautheim-Mascherode und
  • 322 | 323 - Veltenhof-Rühme | Wenden-Thune-Harxbüttel².

 

Stadtbezirke mit geringem Handlungsbedarf:

  • 113 | 114 - Hondelage | Volkmarode²
  • 222 | 223 - Timmerlah-Geitelde-Stiddien | Broitzem²

 

Die Auswahl der konkreten Standorte erfolgt auf Grundlage der am 28. April 2014 vom JHA in Abstimmung mit der AG gemäß § 78 SGB VIII – Kindertagesbetreuung beschlossenen Kriterien für Familienzentren. Diese zeigen u.a. die konzeptionellen/pädagogischen Anforderungen sowie die weitergehenden planerischen Kriterien zur (kleinräumigeren) Auswahl der konkreten Standorte auf. Sollten keine Anträge aus den Stadtbezirken mit hohem Handlungsbedarf vorliegen oder nicht den Anforderungen/Kriterien entsprechen, können Anträge aus nachrangig aufgeführten Stadtbezirken berücksichtigt werden.


 

 


[1] Die Handlungsbedarfe in den Stadtbezirken haben sich auch unter Berücksichtigung der aktuellen Daten des Ref. 0120 (JUPAK-Daten, Auswertung der ALG II-Daten) für das Jahr 2016 nicht verändert.

[2] Stadtbezirke mit weniger als 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden unter Berücksichtigung sozialräumlicher Strukturen mit benachbarten Stadtbezirken zusammengefasst.

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Anlagen

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