Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05411-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Warum untergräbt die Stadt Tarifstrukturen der DGB-Gewerkschaften?
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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zur Kenntnis
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26.09.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion DIE LINKE vom 13. September 2017 (DS 17-05411) wird in Abstimmung mit der Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Weil der Antrag der Klinikum Braunschweig Klinikdienste GmbH (Klinikdienste GmbH) auf Aufnahme in die Innung des Gebäudereiniger-Handwerks abgelehnt wurde, hat die Geschäftsführung der Klinikdienste GmbH mit dem Betriebsrat der Klinikdienste GmbH eine Betriebsvereinbarung über die verbindliche Tarifbindung vereinbart. Die Betriebsvereinbarung vom 01.07.2013 ist beigefügt (Anlage 1), ebenso wie der Lohntarifvertrag für die gewerblichen Beschäftigten in der Gebäudereinigung, hier in der Fassung vom 1.11.2015 (Anlage 2a). Natürlich wird dieser Tarifvertrag laufend fortgeschrieben.
Beigefügt ist daneben auch der Rahmentarifvertrag für die Gebäudereinigung (Anlage 2b). Hier sind Tätigkeitsbeschreibungen, Aufstiegsmöglichkeiten und Zuschläge geregelt. Der maßgebliche Unterschied zum TVöD liegt im Wesentlichen in der zusätzlichen Altersversorgung des öffentlichen Dienstes. Die Stundenlöhne unterscheiden sich kaum.
Zu 2.:
Für die Klinikum Braunschweig Textilservice GmbH (Textilservice GmbH) findet der anliegende Haustarifvertrag der DHV - Die Berufsgewerkschaft Anwendung (Anlage 3). Eine ergänzende Betriebsvereinbarung musste deshalb nicht abgeschlossen werden. Auch dieser Tarifvertrag enthält Tätigkeitsbeschreibungen, Aufstiegsmöglichkeiten und Zuschläge. Gleichwohl unterscheidet sich dieser Haustarifvertrag vom TVöD vor allem durch die fehlende zusätzliche Altersversorgung.
Zu 3.:
Die Textilservice GmbH wird in Kooperation mit der Sitex Textile Dienstleistungen - Simeonsbetriebe GmbH in Minden betrieben. Die DHV - Die Berufsgewerkschaft ist die Tarifgewerkschaft der Simeonsbetriebe GmbH sodass der Haustarifvertrag auch auf die Textilservice GmbH anzuwenden ist.
