Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05097-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:



Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 10.08.2017 (17-05097) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

Im Vergleich zum Vorjahr sind die Übergangszahlen sehr ähnlich. Es gab einen leichten Rückgang bei den Wechseln zum Gymnasium und einen Anstieg bei den Realschulen und Integrierten Gesamtschulen (IGS). Die Übergangszahlen 2017/2018 sind somit eine Bestätigung der Entwicklung aus dem Vorjahr, die besonders vom Wegfall der Schullaufbahnempfehlung in Klasse 4 geprägt war. Dies führte zu einem Anstieg von über 4% an den Gymnasien und einem weiteren Rückgang der Anmeldezahlen an den Hauptschulen und Realschulen.

 

Tabelle 1: Übergangsquoten in %* der Braunschweiger Schülerinnen und Schüler nach Klasse 4 an die weiterführenden Schulen der Stadt von 2012/2013 bis 2017/2018

 

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Hauptschulen

6,8

5,7

4,7

5,1

3,9

3,9

Realschulen

13,7

13,3

14,0

15,9

12,9

13,3

Gymnasien

40,9

44,3

44,7

42,9

47,3

46,5

IGS

38,6

36,7

36,6

36,0

35,9

36,1

insgesamt

100

100

100

100

100

100

*Quoten jeweils gerundet auf eine Nachkommastelle

 

Zu Frage 2:

Die Übergangszahlen der letzten beiden Schuljahre und die Ergebnisse der Elternbefragung Ende 2016 in den 3. und 4. Klassen (s. Anlage zur Ds 17-04136) belegen einen deutlichen Trend zu den Schulformen Gymnasien und IGS. Nach der Befragung streben 66% der Eltern für ihr Kind das Abitur an, 15,4% sind unentschlossen, während nur 1,4% den Hauptschulabschluss angaben.

 

Vor dem Hintergrund zukünftig steigender Schülerzahlen insgesamt und insbesondere an den Gymnasien (bedingt durch die gestiegene Übergangsquote und die Rückkehr zum G 9) werden in einem Szenario der Schulentwicklungsplanung für die allgemein bildenden Schulen (SEP) zur Entwicklung der Gymnasien die zusätzlichen Bedarfe ermittelt und hierzu eine Handlungsempfehlung der Verwaltung gegeben.

 

Zwar sind die Übergangszahlen an die IGS in den letzten Schuljahren nicht gestiegen, dies ist jedoch auch nicht möglich, da die Anzahl der Plätze an den fünf bestehenden IGS (24 Klassen insgesamt im 5. Schuljahrgang) beschränkt ist. Im Schuljahr 2017/2018 mussten 212 Erstwünsche aufgrund der beschränkten Kapazitäten abgelehnt werden. Seit 2012/2013 gab es immer zwischen 181 und 240 Ablehnungen pro Schuljahr. Auch hierzu wird die Verwaltung dem Rat ein SEP-Szenario mit Handlungsempfehlung zur Beschlussfassung vorstellen. Hierauf wurde bereits im Themenkatalog des SEP in der am 20. Juni 2017 beschlossenen Ratsvorlage zur „Erstellung des Schulentwicklungsplans für die allgemein bildenden Schulen: Vorgehensweise und Partizipationsprozess“ (Ds 17-04534-01) hingewiesen.

 

Zu Frage 3:

Im Rahmen der SEP sieht die Verwaltung weiterhin kontinuierlichen Abstimmungsbedarf mit benachbarten Kommunen. Dieser ist allein dadurch gegeben, dass fast ein Viertel aller Schülerinnen und Schüler an der zahlenmäßig größten weiterführenden Schulform, den Gymnasien, Auswärtige sind. Die Aufnahme dieser Schülerinnen und Schüler ist vertraglich geregelt, und die Stadt Braunschweig erhält entsprechend Sachkostenbeiträge der anderen Kommunen.

 

Intendiert eine benachbarte Kommune ihr schulisches Angebot zu ändern, oder kommt es zu stark steigenden bzw. zurückgehenden Schülerzahlen in den relevanten Altersgruppen, hat dies auch Auswirkung auf die Braunschweiger Planungen. Die kreisfreien Städte und Landkreise der Region sind hierzu in einem regelmäßigen Austausch auf der Ebene der Dezernentinnen und Dezernenten sowie auf Ebene der Fachplanungen.

 

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