Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-04475-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Diagonales Parken in der Essener Straße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
17.10.2017
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Bezirksrat 112 beantragt die Aufstellung von Schildern auf der Essener Straße mit der Aufforderung, auf den Parkflächen am Straßenrand diagonal zu parken. Außerdem beantragt der Bezirksrat 112, die Straße durch eine Markierung zu verschmälern, so dass deutliche Geschwindigkeitsreduzierungen erzielt werden könnten."
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Essener Straße teilt sich in der verkehrlichen Nutzung in 2 Abschnitte.
Ab der Bevenroder Straße bis zum Westfalenplatz ist aufgrund der Geschäfte und des Wochenmarktes die Begegnung eines Linienbusses mit einem LKW sicherzustellen. Die vorhandene Breite der Fahrbahn einschließlich der Parkstreifen von ca. 13 m ist nicht ausreichend für ein beidseitiges Schrägparken und einen derartigen Begegnungsfall.
Hierfür wäre eine Breite von 15,40 m erforderlich.
Vom Westfalenplatz bis zur Duisburger Straße kann aufgrund des zu erwartenden geringen LKW-Verkehrs der Begegnungsfall Linienbus/PKW zugrunde gelegt werden. Bei einem eingeschränkten Bewegungs- und reduzierten Sicherheitsraum verbleibt eine ausreichende Breite für Schrägparkplätze.
Die Parkflächen werden bereits in oben beschriebener Weise in Längs- und Schräg-aufstellung befahren, ohne dass Störungen oder Behinderungen bekannt sind. Zur verbesserten Orientierung der Parkenden wird die Verwaltung eine Beschilderung für die Schrägparkplätze „P“ (Zeichen 314) mit dem Zusatz „Schrägaufstellung“ (Zeichen 1053) aufstellen lassen. Eine Markierung der Schrägparkplätze auf dem vorhandenen Klinker-pflaster ist nachhaltig nicht möglich. Die Verwaltung sieht daher davon ab.
Das Aufbringen einer Markierung würde zu einer klaren Fahrbahnrandlinie und damit eher
zu höheren Geschwindigkeiten führen. Undefinierte Begrenzungen tragen dagegen zur Geschwindigkeitsreduzierung bei. Die Verwaltung sieht deshalb von einer Fahrbahnrand-markierung ab.
