Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05099

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Bau von Gehwegen beiderseits der Hondelager Straße im Bereich der östlichen Ortseinfahrt von Bevenrode entsprechend den planerischen Darstellungen in der Anlage wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 S. 1 NKomVG i. V. m. § 6 Nr. 4 lit. a der Hauptsatzung. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Anlage von Gehwegen an einer Kreisstraße um einen Beschluss über Planungen von Straßenbaumaßnahmen an einer überbezirklichen Straße, für die der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.
 

Ausgangssituation

 

Zur sicheren Erreichbarkeit des Sportplatzes von Bevenrode wurde vor längerer Zeit von der Bürgerschaft und der Politik gefordert, eine Geh- und Radwegverbindung zwischen der Ortslage Bevenrode und dem südlich davon liegenden Sportplatz zu schaffen.

 

Der Sportplatz ist mittlerweile nicht mehr in Betrieb und wird in den nächsten Monaten aufgegeben. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, einen Geh- und Radweg bis dorthin zu schaffen. Die Planung beschränkt sich daher auf die Schaffung von Gehwegen beiderseits der Hondelager Straße im Bereich der östlichen Ortseinfahrt, damit u. a. das Feuerwehrhaus, die Wertstoffcontainer und die weiterführenden Wege sicher fußläufig erreicht werden können.

 

Planung

 

Der Gehweg auf der Nordseite der Hondelager Straße schließt einerseits an den Weg ins Baugebiet Am Pfarrgarten und andererseits an die Feldwegeinmündung mit den Wertstoffcontainern in der Kurve an. Der gepflasterte Gehweg auf der Südseite soll von der Einmündung Schulweg bis zur Zufahrt zum Feuerwehrhaus gebaut werden. Im Zuge der Baumaßnahme müssen auf der Nordseite ein Baum und auf der Südseite zwei Bäume gefällt werden. Die hier dargestellten Maßnahmen (siehe Anlage) weichen in einem Punkt vom Nutzungsbeispiel des B-Planverfahrens „Am Pfarrgarten“ ab: Aufgrund der niedrigen Kfz-Frequenz auf der Hondelager Straße wird auf die im Nutzungsbeispiel dargestellte Querungshilfe verzichtet. Da der Gehweg auf der Nordseite verschwenkt wird, bleibt es aber grundsätzlich weiterhin möglich, eine Querungshilfe anzulegen.

 

Finanzierung/Realisierung

 

Die Maßnahme ist erschließungsbeitragspflichtig. Aufgrund der geringen Anzahl der erschließungsbeitragspflichtigen Grundstücke wird auf eine öffentliche Bürgerinformation verzichtet. Die Beitragspflichtigen sind durch ein Informationsschreiben unterrichtet worden. Zur Umsetzung der genannten Maßnahme stehen Haushaltsmittel in Höhe von 90.000 € im Projekt „Geh-/Radwege Bevenrode Hondelage (5E.660066)“ zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme ist im Jahr 2018 vorgesehen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise