Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05404
Grunddaten
- Betreff:
-
Bodenabbau in der Gemarkung Waggum Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0100 Steuerungsdienst; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 112 Wabe-Schunter-Beberbach
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Anhörung
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17.10.2017
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Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Vorberatung
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24.10.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG handelt es sich bei der Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Verlängerung der Bodenabbaugenehmigung um eine Angelegenheit, über die weder der Rat, der Hauptverwaltungsbeamte oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Haupt-satzung übertragen.
Begründung
Ein in Braunschweig ansässiges Bodenabbauunternehmen betreibt zwischen den Ortsteilen Bienrode und Waggum einen Bodenabbau. Die Abbaugenehmigung vom 31. Januar 1985 umfasst die Flurstücke 77, 78/1, 78/2, 79, 80, 81, 82/2, 82/3, 83/3 und 83/4 in der Flur 3 der Gemarkung Waggum (siehe anliegender Lageplan).
In der Vergangenheit wurde bisher nur der südliche Teilbereich entlang der Waggumer Straße ausgebeutet und wiederverfüllt. Um den Fortbestand des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern, hat das Unternehmen einen Antrag auf Verlängerung der Abbaugenehmigung bis zum Ende des Jahres 2020 gestellt. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für den Bodenabbau bis zum 31. Dezember 2020 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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464 kB
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