Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05404

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„Der beantragten Verlängerung der Abbaugenehmigung für den Bodenabbau in der Gemarkung Waggum erteilt die Stadt Braunschweig das gemeindliche Einvernehmen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschlusskompetenz

 

Im Sinne von § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG handelt es sich bei der Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Verlängerung der Bodenabbaugenehmigung um eine An­gelegenheit, über die weder der Rat, der Hauptverwaltungsbeamte oder die Stadtbezirksräte zu beschließen haben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungs­ausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss gemäß § 6 Haupt-satzung übertragen.

 

Begründung

 

Ein in Braunschweig ansässiges Bodenabbauunternehmen betreibt zwischen den Ortsteilen Bienrode und Waggum einen Bodenabbau. Die Abbaugenehmigung vom 31. Januar 1985 umfasst die Flurstücke 77, 78/1, 78/2, 79, 80, 81, 82/2, 82/3, 83/3 und 83/4 in der Flur 3 der Gemarkung Waggum (siehe anliegender Lageplan).

 

In der Vergangenheit wurde bisher nur der südliche Teilbereich entlang der Waggumer Straße ausgebeutet und wiederverfüllt. Um den Fortbestand des Betriebes und der damit verbundenen Arbeitsplätze zu sichern, hat das Unternehmen einen Antrag auf Verlängerung der Abbaugenehmigung bis zum Ende des Jahres 2020 gestellt. Die Verwaltung empfiehlt, diesem Antrag auf Verlängerung der Genehmigung für den Bodenabbau bis zum 31. Dezember 2020 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise