Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-05490

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Sachverhalt

Sachverhalt:

In den Fällen, in denen Flächen wie Wälder, Wiesen und  Felder bebaut oder für andere Zwecke verwendet  werden, müssen nach  Baugesetzbuch bei Eingriff in den Naturraum vorgeschriebene Ausgleichsmaßnahmen stattfinden. Das bedeutet, dass der Natur an anderer  Stelle Ausgleichsflächen "zurückgegeben"  werden müssen.  [1]
Der  Gesetzgeber schreibt vor, diese Flächen in ein Kompensationsverzeichnis  einzutragen. [2]
In Braunschweig wird dieses Kataster bei der unteren Naturschutzbehörde geführt. [3]

 

Dazu haben wir folgende Fragen:

 

 

 

  • Gibt es Ausgleichsflächen in Braunschweig, die nur zeitlich begrenzt als solche ausgewiesen sind und wenn ja, welche und bis zu welchem Zeitpunkt?

 

  • Arbeitet die Stadt Braunschweig bereits mit einem digitalen Kompensationsflächenkataster?


 

Quellen: 

[1] http://www.braunschweig.de/vv/produkte/III/61/61_7/61_71/ausgleichs_renaturierungsmassnahmen.php

[2] http://www.nds-voris.de/jportal/?quelle=jlink&query=KompVerzV+ND&psml=bsvorisprod.psml&max=true&aiz=true

[3] https://www.nlwkn.niedersachsen.de/startseite/naturschutz/landschaftsplanung_beitraege_zu_anderen_planungen/eingriffsregelung/kompensationsflaechenkataster/kompensationsflaechenkataster-39233.html

 

 

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