Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 17-05510

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig beziehungsweise ihre Tochter-Gesellschaften und viele private Unternehmen in unserer Stadt bieten eine Vielzahl an Vergünstigungen und Ermäßigungen für Menschen mit Behinderungen an. Dabei ist die Gewährung der Vergünstigung in zahlreichen Fällen an einen bestimmten Grad der Behinderung gekoppelt.
 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Welche städtischen Gesellschaften gewähren unter welchen Bedingungen welche Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen?

2. Welche zusätzlichen Leistungen/Erleichterungen - wie zum Beispiel Parkerleichterungen - gewährt die Verwaltung?

3. Inwiefern gibt es bei der Einräumung von Leistungen/Erleichterungen einen Ermessensspielraum oder handelt es sich um einen festgesetzten gesetzlichen Rahmen?
 

 

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