Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05331-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 332 vom 14. September 2017:

 

„Der Stadtbezirksrat beantragt das Aufstellen von Spenderboxen im Stadtbezirk.

 

Der Beschluss wird wie folgt erweitert:

 

An folgenden Standorten sollen Spenderboxen aufgestellt werden:

 

  1. Am Spielplatz Else-Brandström-Straße
  2. Ohefeld am Schulgarten
  3. der Grünfläche am Steinriedendamm
  4. Endhaltestelle Wartheweg
  5. Helgolandstraße
  6. Michelfelderplatz“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Als Standorte für die rund 50 im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Hundestationen wurden vorwiegend Park- und Grünanlagen sowie Bereiche im Straßengrün ausgewählt, die einerseits ein besonders hohes Maß an Verschmutzung durch Hundekot und andererseits eine besonders starke Frequentierung durch die Bevölkerung zur Freizeitgestaltung und Naherholung aufweisen.

 

Da das Entfernen von Hundekot keine Pflichtaufgabe der Stadt darstellt, wurden an diesen ausgewählten Bereichen als besonderer Service für die Hundehalter und zur Bereithaltung nutzbarer hochwertiger Grünflächen für alle Nutzergruppen die genannten Stationen errichtet.

 

Gemäß der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit der Stadt Braunschweig sind Hundehalter verpflichtet, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen.

 

Entsprechende Hundekotbeutel sind im Handel zu erwerben. Abfallbehälter zur Entsorgung des Kots stehen flächendeckend im Stadtgebiet zur Verfügung.

 

Zusätzlich zu der Verpflichtung zur Kotentsorgung der Hundehalter sind in gewidmeten Straßenbereichen die jeweiligen Anlieger der Grundstücke gemäß Straßenreinigungssatzung bzw. Straßenreinigungsverordnung zur regelmäßigen Reinigung der Gehwege verpflichtet.

 

Eine über dieses Maß hinausgehende freiwillige Leistung der Stadt Braunschweig zur Vorhaltung von Hundestationen an weiteren mehreren hundert potentiell möglichen Standorten im städtebaulich hochverdichteten öffentlichen Raum übersteigt das vorhandene Maß an personellen und finanziellen Ressourcen.

 

Insbesondere Kosten für den Einkauf zur Nachfüllung der Hundekotbeutel in entsprechend notwendig hoher Anzahl sowie die regelmäßige Leerung der Behälter würde dauerhaft den Teilhaushalt des Fachbereiches Stadtgrün und Sport bzw. dessen personelle Kapazitäten, die hierfür nicht ausgelegt sind, belasten.

 

 

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