Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05357-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der SPD-Fraktion nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Schäden in der Diesterwegstraße sind im Wesentlichen im Zufahrtsbereich zum Baugrundstück „Noltemeyerhöfe“ durch den Lieferverkehr der Baustelle entstanden. Der Bauherr beseitigt diese im Rahmen seiner Unterhaltungs- und Schadensbeseitigungspflicht.

 

Nach Abschluss der Hochbaumaßnahme ist vorgesehen, den Zufahrtsbereich und die unmittelbar angrenzenden Gehwegbereiche auf Kosten des Bauherrn vollständig zu erneuern.  

 

Sollten bei Fußgängern Schäden durch Spritzwasser entstehen, könnten diese ggf. zivilrechtlich geltend gemacht werden.


 

 

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