Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-05585
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung der Anzahl von Habitatbäumen im NSG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- SPD-Fraktion Stadtbezirksrat 213
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 213 Südstadt-Rautheim-Mascherode
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zur Beantwortung
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24.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In dem Entwurf der Verordnung zum Naturschutzgebiet Mascheroder/Rautheimer Forst soll die Forderung nach sieben Habitatbäumen je ha festgelegt werden. Diese Vorschrift soll aus Sicht der Naturschutzbehörde zu einer Verbesserung der Artenvielfalt in Flora und Fauna führen und die Entwicklung schützenswerter Arten fördern.
Doch führt aus Sicht der Forstgenossen in Mascherode und Rautheim die Umsetzung der Planung tatsächlich mittel- bis langfristig zur Vernichtung des Eichenbestandes im geplanten Schutzgebiet, der mit der Naturschutzverordnung eigentlich geschützt werden soll.
In diesem Zusammenhang stellen wir folgende Fragen:
1. Welche rechtlichen Vorschriften, Regelungen oder Grundlagen führen zu der Zahl von sieben Habitatbäumen je ha im geplanten Naturschutzgebiet?
2. Wo gibt es Bereiche in Braunschweig oder darüber hinaus, wo eine vergleichbare Zahl von Habitatbäumen je ha im geplanten Naturschutzgebiet?
3. Warum ist eine Veränderung der Habitatbaumzahl gegenüber dem heutigen Status ohne Festlegung von Habitatbäumen erforderlich, wenn doch das Waldgutachten von Professor Kaiser dem Wald einen guten bis sehr guten Zustand bescheinigt hat, und somit die Forstgenossenschaften Mascherode und Rautheim unter Anleitung bzw. Beratung der fachlich zuständigen Förster und Forstbehörde eine Arbeit geleistet haben, die den Schutzwürdigen Zustand erst herbeigeführt hat und bei Weiterführung in der bisherigen Form also auch geeignet ist, diesen schutzwürdigen Zustand zu erhalten?
gez.
Ilona Kaula
