Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05451
Grunddaten
- Betreff:
-
Umwandlung der Grundschule Lehndorf in eine Ganztagsschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen; 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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20.10.2017
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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Anhörung
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24.10.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Der Schulvorstand der Grundschule Lehndorf hat bereits im November 2014 die Umwandlung der Schule in eine offene Ganztagsschule beschlossen. Im November 2015 hat die Schule beantragt, bereits im Schuljahr 2016/2017 mit dem Ganztagsbetrieb zu starten. Dem Antrag konnte zu diesem Zeitpunkt nicht entsprochen werden, da es nicht möglich war, die erforderliche Infrastruktur für den Ganztagsbetrieb so schnell zu realisieren und auch den Antrag auf Einrichtung des Ganztagsbetriebs bei der Schulbehörde bis zum 1. Dezember 2015 zu stellen (siehe Ds. 15-01154).
Das Raumprogramm zur Schaffung der Ressourcen für den Ganztagsbetrieb der Grundschule Lehndorf (Ds. 17-05138) ist vom Verwaltungsausschuss am 19. September 2017 beschlossen worden. Ferner hat der Rat am 26. September 2017 die Prioritätenliste und den Umsetzungsplan zum Ausbau der Kooperativen Ganztagsgrundschule (KoGS) beschlossen (Ds. 17-05080-01). Danach gehört die Grundschule Lehndorf zu den sechs erstgenannten Schulen, die in eine Ganztagsschule umgewandelt werden sollen. Der Ganztagsbetrieb soll mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 im Rahmen einer Interimsmaßnahme starten.
2. Finanzielle Auswirkungen
Die finanziellen Auswirkungen aufgrund der notwendigen inneren Umbauten im Hauptgebäude der Schule (unter Einbeziehung des Gebäudes Turm) einschl. der Interimsmaßnahmen zur Herstellung einer Ganztagsinfrastruktur für die Schule sind bereits in der Raumprogrammvorlage (Ds 17-05138) dargestellt worden.
Für die Schaffung und den Betrieb von zusätzlich 100 Betreuungsplätzen nach dem Braunschweiger Modell stehen die entsprechenden Mittel für Betriebskosten und Erstausstattung im Rahmen des Ausbauprogramms Schulkindbetreuung (Ds. 16802/14) zur Verfügung. Die Betriebskosten sind in den Folgejahren fortzuschreiben.
Die erhöhten Personalkosten im Schulsekretariat (anteilig für das Jahr 2018 3.300 € und ab 2019 7.800 €/Jahr und die Erhöhung des Schulbudgets (anteilig für das Jahr 2018 210 € und ab 2019 500 €/Jahr) werden aus vorhandenen Mitteln finanziert.
3. Antragsverfahren
Gemäß Erlass des MK vom 1. August 2017 sind der Niedersächsischen Landesschulbehörde (NLSchB) Anträge auf Einrichtung von Ganztagsschulen zum Schuljahresbeginn 2018/
2019 mit den notwendigen Unterlagen bis spätestens 1. Dezember 2017 zu übersenden. Das pädagogische Konzept für den Ganztagsbetrieb der Schule liegt vor
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