Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05626
Grunddaten
- Betreff:
-
Durchführung des Landesprogramms zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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17.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zum Thema Durchführung des Landesprogramms zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit teilt das Jobcenter Braunschweig Folgendes mit:
Nach den im Jobcenter vorliegenden Informationen ist es in der Sitzung des Rates der Stadt Braunschweig am 26. September 2017 zu Irritationen hinsichtlich der Durchführung des Landesprogramms zur Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit gekommen.
Nach Aussagen des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) sei es möglich, die Landesförderung in Form einer Arbeitsplatzprämie auch ohne ein korrespondierendes Coaching zu gewähren und dies auch für eine Anzahl von 100 Förderfällen in Braunschweig.
Aus Sicht des Jobcenters Braunschweig ist dies eine neue Sichtweise des MW. Bei den bisherigen Information, die sowohl seitens der Regionaldirektion Niedersachsen als auch seitens des Landes an die Jobcenter gegeben wurden, ist immer betont worden, dass das Landesprogramm aus der Kombination einer Arbeitsplatzprämie und einem begleitenden Coaching besteht, was fachlich auch geboten ist (s. Anlage 1). Wenn nunmehr das MW eine andere Auffassung vertritt, ist diese für das Jobcenter Braunschweig neu. Eine Klarstellung erfolgte zwischenzeitlich seitens der Regionaldirektion mit E-Mail vom 11. Oktober 2017.
Hinsichtlich der Frage nach einer möglichen Förderung von 100 Plätzen liegt nach einem persönlichen Gespräch mit dem MW die Information vor, dass im Rahmen der Verteilung möglicher Förderfälle dem Jobcenter Braunschweig wie bisher nur 37 Förderfälle ermöglicht werden können.
Insgesamt sind bisher 20 Förderfälle geplant, so dass lediglich 17 weitere Förderfälle denkbar wären. Eine Umsetzung wird natürlich im Rahmen der Planungen 2018 geprüft.
Unabhängig von der Landesförderung ist allerdings zu beachten, dass der Großteil der Finanzierung (75 % der Lohnkosten) der Einzelfälle durch eine Förderung des Jobcenters im Rahmen des vorhandenen Eingliederungstitels erfolgt.
Dem Jobcenter Braunschweig liegen derzeit noch keine konkreten Hinweise oder Prognosen
über die Finanzsituation im Haushaltjahr 2018 vor. Weder die Bundesagentur für Arbeit, noch das BMAS haben bisher Schätzwerte zur Mittelsituation 2018 veröffentlicht.
Es wurde jedoch bereits seitens des BMAS ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die
„vorläufige Haushaltsführung“ im „SGB II – Bereich“ aufgrund der Bundestagswahl wohl
bis zum Sommer 2018 andauern wird. Erst dann herrscht endgültige Klarheit über die Mittelzuweisungen.
Der offizielle Planungsauftakt erfolgt am 19. Oktober 2017. Wann mit den ersten offiziellen (Finanz-)Schätzwerten für das Haushaltsjahr 2018 zu rechnen ist, ist völlig unklar. Nach bisherigen Informationen der Bundesagentur für Arbeit ist mit einer Reduzierung des Eingliederungstitels von -5,8 v. H. im Bundesschnitt zu rechnen.
Das „Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ)“ hat
nunmehr auf Basis des von der bisherigen Regierung noch beschlossenen Bundeshaushaltes eine eigene Hochrechnung erstellt.
Hier wird für das Jobcenter Braunschweig von einer Reduzierung des Eingliederungstitels um 3,6 v. H. und des Verwaltungsbudgets um 3,9 v. H. ausgegangen. Die Ansätze der „Mittel für Geflüchtete“ werden bei dieser Prognose in beiden Titeln unverändert gelassen, wodurch die prozentuale Reduzierung des Gesamtbudgets etwas gemildert wird. Wie valide diese Daten sind, kann nicht beurteilt werden.
Aus den prognostizierten Werten ergibt sich, dass im Haushaltsjahr 2018 das Gesamtbudget des Jobcenters erneut um ca. 960.000,00 Euro reduziert wird. Es ist derzeit davon auszugehen, dass diese Reduzierung ausschließlich den Eingliederungstitel des Jobcenters treffen wird. Dies liegt darin begründet, dass die zugewiesenen Verwaltungsmittel weiterhin nicht auskömmlich sind.
Auch in 2018 wird deshalb eine Umschichtung aus dem Eingliederungsbudget erforderlich sein, um die notwendigen Verwaltungsausgaben zu decken.
Mit folgenden Ansätzen ist zu rechnen:
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2018
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Prognosewert |
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Verwaltungshaushalt
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14.598.078 € |
-3,7% |
Eingliederungsbudget
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11.231.150 € |
-3,4% |
Gesamt
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25.829.227 € |
-962.365 € |
Eine Aufstellung über die Entwicklung der Budgetbestandteile seit 2010 ist als Anlage 2 dieser Mitteilung beigefügt.
Die stetige Reduzierung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des Jobcenters Braunschweig liegt im kontinuierlichen Abbau der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften begründet.
Wie Sie der Anlage 3 entnehmen können, gelingt es vor Ort seit Jahren, im Vergleich zum Bund und Land, durch gute Beratungs- und Vermittlungsarbeit, immer mehr Menschen zu unterstützen, Ihren Lebensunterhalt ohne Leistungen des Jobcenters zu bestreiten.
Ebenso erfolgreich war das Jobcenter Braunschweig beim Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit, diese konnte wie aus Anlage 4 ersichtlich von 2007 bis 2017 um 46% reduziert werden.
Diese erfreuliche Entwicklung führt dazu, dass die Anzahl der zu betreuenden Bedarfsgemeinschaften – und damit die Basis für die Mittelzuteilung - immer geringer werden.
Bei dem Einsatz der verbleibenden Bundesmittel ist darauf zu achten, dass diese entsprechend der strategischen Ausrichtung des Bundes eingesetzt werden. Entsprechend dem Zielsystem des Bundes, das den Jobcentern vorgegeben wird und nach dem ein monatliches Benchmarking erfolgt, bestehen für das Jahr 2018 folgende primäre Ziele:
- Verringerung der Hilfebedürftigkeit
- Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
- Vermeidung von langfristigem Langzeitbezug
Die Entwicklung der Zahl der Langzeitleistungsbezieher und der Ausgaben der passiven Leistungen wird nicht primär durch die Anzahl der Langzeitarbeitslosen, sondern durch die Qualität der Integrationen beeinflusst, da nur langfristige und bedarfsdeckende Beschäftigung die Hilfebedürftigkeit nachhaltig beenden kann (zur Unterscheidung Langzeitarbeitslosigkeit und Langzeitleistungsbezug siehe Anlage 5). Somit muss die Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug durch existenzsichernde und nachhaltige Integration in den ersten Arbeitsmarkt weiterhin einen prioritären Schwerpunkt der Steuerung und Integrationsarbeit darstellen. Hierfür ist der Einsatz arbeitsmarkpolitischer Instrumente, wie z.B. die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung, in einem entsprechenden finanziellen Rahmen zwingend erforderlich.
Neben den oben genannten geschäftspolitischen Handlungsfeldern steht das Jobcenter Braunschweig auch in 2018 vor der anhaltenden Herausforderung, das Potential von Geflüchteten mit hoher Bleibeperspektive offensiv zu heben und zu nutzen.
Vor diesem Hintergrund erfolgen beginnend mit einem sog. Vorstandsbrief am 19. Oktober 2017 bis zum 27. November 2017 die Planungen für das Jahr 2018.
Im Ergebnis ist aus Sicht des Jobcenters Braunschweig festzustellen, dass
- die erfolgreiche Arbeit der letzten Jahre zu einer deutlichen Mittelreduzierung sowohl im Verwaltungskostenbudget als auch im Eingliederungsbudget geführt hat.
- es auch im Jahr 2018 Reduzierungen in allen Förderbereichen, aber auch im Bereich Personal geben wird.
- eine Ausweitung des Landesprogramms unter diesen Rahmenbedingungen nur schwer realisierbar sein wird.
- eine Umwandlung der passiven Leistungen des Bundes und der Kommune in aktive Arbeitsförderungsleistungen wünschenswert wäre, um dauerhaft einen geförderten 2. Arbeitsmarkt finanzieren zu können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,8 kB
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