Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05551
Grunddaten
- Betreff:
-
Qualifizierungsrichtlinie Sozial- und Erziehungsdienst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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26.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 3. Mai 2016 eine neue Richtlinie zur Qualifizierung für ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 3 Nds. Laufbahnverordnung - NLVO - (Vorlage 16-01950) beschlossen. Die in Anlehnung daran von der Verwaltung erstellte Qualifizierungsrichtlinie für den technischen Dienst ist dem Finanz- und Personalausschuss in seiner Sitzung am 31. Januar 2017 (Vorlage 17-03799) vorgestellt worden.
Um qualifizierten Dienstkräften mit abgeschlossenem Fachhochschul- oder Bachelorstudium im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes die Möglichkeit der individuellen Personalentwicklung zu geben aber auch um absehbare Personalbedarfe angesichts des immer deutlicher werdenden Fachkräftemangels decken zu können, wurde auch für diese Beschäftigtengruppe ein vergleichbares Verfahren entwickelt.
Die hierzu erstellte Richtlinie (s. Anlage) entspricht im Wesentlichen den bestehenden Qualifizierungsrichtlinien. Allerdings wird dieser Berufsgruppe nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens die Teilnahme an einem 2jährigen berufsbegleitenden Masterstudiengang Sozialmanagement an der Ostfalia Hochschule angeboten.
Die Richtlinie ist gemäß § 65 Abs. 2 Nr. 13 NPersVG mitbestimmungspflichtig. Der Gesamtpersonalrat hat der Richtlinie zugestimmt.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist derzeit verwaltungsintern ausgeschrieben.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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