Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 17-05567
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung - EU-DSGVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Die Fraktion P2 im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Beantwortung
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26.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 25. Mai 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Kraft [1,2]. Betroffen sind auch Behörden und Kommunen. Bei Nichteinhaltung ist unter anderem mit dem Verbot der weiteren Datenverarbeitung zu rechnen [3],4]. Jede Person, der ein Schaden entsteht, hat in Zukunft außerdem ein zivilrechtliches Klagerecht. [5,6]
Die Übergangszeit der im Jahr 2015 beschlossenen europäischen DSGVO endet am 24. Mai 2018. Die Anforderungen werden damit rechtskräftig bindend.
Wir fragen daher an:
- Welche der neuen Pflichten sowie technischen Anforderungen wurden seit Beschluss der EU-DSGVO bereits von der Stadt Braunschweig umgesetzt und welche stehen noch aus (bitte aufgelistet in "Sind umgesetzt worden", "Werden noch umgesetzt" und "Können nicht umsetzt werden")?
- Existieren Verträge mit Rechenzentrumsbetreibern und sind diese auf die neue DSGVO-Konformität hin geprüft bzw. entsprechend neu abgeschlossen worden?
- In welchen Fachbereichen sind bereits Schulungen für wieviele Mitarbeiter zu den neuen Aufgaben und Verfahren durchgeführt worden?
Quellen:
[2]https://dsgvo-gesetz.de/bdsg-neu/
[3] DS-GVO Art. 82 Abs. 2: https://dsgvo-gesetz.de/art-82-dsgvo/
[4] DS-GVO Art. 58 Abs. 2: https://dsgvo-gesetz.de/art-58-dsgvo/
[5] DS-GVO Art. 82 Abs. 1: https://dsgvo-gesetz.de/art-82-dsgvo/
[6] Neue Pflichten:http://www.kommune21.de/meldung_24945_Neue+Pflichten.html
