Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03956-02

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Protokollnotiz zur Stellungnahme 17-03956-01:

„Der Stadtbezirksrat bittet um Auskunft, wer die Grenzen (Höhe und qm) festsetzt. Gibt es hierfür Richtlinien?“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Erneuerung von Strauch- und Bodendeckerpflanzungen und der Ersatz kranker und geschädigter Bäume gehört zum laufenden Geschäft der Instandhaltung der Park- und Grünanlagen, über das im Regelfall nicht im Einzelnen berichtet wird. Allerdings ist es seit langem Usus, dass der jeweilige Stadtbezirksrat unterrichtet wird, wenn in seinem Zuständigkeitsbereich Bäume gefällt werden müssen. Eine Unterrichtung des Stadtbezirksrates über die Erneuerung von Strauch- und Bodendeckerpflanzungen war bislang nicht üblich.

 

Auf Grund der Anregung des Stadtbezirksrates vom 8. März 2017 „erhebliche Rückschnitte“ künftig mit dem Stadtbezirksrat abzustimmen, wurde die genannte Größenordnung von 3,0 m Höhe und 150 m² Fläche von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

 

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