Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-04551-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates 212 vom 24.05.2017:

 

„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit Fördermittel zum Errichten von Streuobstwiesen im Stadtbezirk beantragt werden können.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Streuobstwiesen sind nicht nur hochdiverse ökologisch wertvolle Lebensräume - sie gehören zu den artenreichsten Biotopen in ganz Mitteleuropa -, sondern ein wichtiges und erhaltenswertes historisches Kulturlandschaftselement. Die hochstämmigen Bäume, die "verstreut" auf Wiesen wachsen, grenzten in Norddeutschlands traditionell meist als geschlossene Anlagen an Höfe an und dienten in Mehrfachnutzung u. a. als „Obstweiden“ für Jungvieh. Streuobstwiesen sind „Hotspots der Biodiversität“, auf denen über 5 000 Tier- und Pflanzenarten leben können. Vom Wurzelbereich über den Stamm bis zu den Blättern, Blüten und Früchten in der Baumkrone dienen die Obstbäume Insekten wie Bienen, Hummeln und Schmetterlingen, Vögeln wie dem Buntspecht, dem Gartenbaumläufer oder dem Gartenrotschwanz und Säugetieren wie der Garten-Spitzmaus oder dem Dachs als Speisekammer oder Wohnort.

 

Die Verwaltung hat bereits am 31.05.2017 bei der NBank (Investitions- und Förderbank des Landes Niedersachsen) einen Gemeinschaftsantrag der Fachbereiche 61 Stadtplanung und Umweltschutz sowie 67 Stadtgrün und Sport im Sinne des Fördergegenstandes 2.3.4 „Förderung der biologischen Vielfalt in Städten und Dörfern“ der Richtlinie „Landschaftswerte“ eingereicht. Bei diesem Fördergegenstand kann der Zuschuss bei Kommunen bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben beantragen. Für die Finanzierung werden niedersächsische Landesmittel und Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt.

 

Eines von acht Modulen, die der Fachbereich Stadtgrün und Sport im Kontext mit diesem umfangreichen Förderantrag entwickelt hat, ist ein stadtteilweites Konzept zur Anlage von sechs großflächigen Streuobstwiesenflächen. Im Förderantrag mussten die konkret geplanten Standorte für die Streuobstwiesen aufgeführt werden. Keiner dieser Standorte liegt im Stadtbezirk 212.


 

Der Fachbereich Stadtgrün und Sport rechnet damit, dass über den Förderantrag im November 2017 entschieden wird.

 

 

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