Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05519-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS Fraktion vom 14.01.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Naturdenkmäler sind gem. § 28 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) u. a. rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

 

Die Naturschutzbehörde kann diese Einzelschöpfungen im Sinne von § 28 Abs. 1 BNatSchG durch Verordnung als Naturdenkmal festsetzen.

 

Zurzeit erarbeitet die Stadt Braunschweig eine Verordnung zur Sicherung von Bäumen als Naturdenkmal. Die geplante Verordnung beinhaltet aktuell 41 potenzielle Naturdenkmäler.

 

Dies vorausgeschickt wird die Anfrage wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

 

Bei einem Ortstermin am 9. Oktober 2017 wurde festgestellt, dass die vitale, ca. 175 Jahre alte Rotbuche mit einem Umfang von ca. 3 m (Durchmesser 0,95 m) die Naturdenkmalwürdigkeit aufweist und somit in die Liste der potenziellen Naturdenkmäler aufgenommen wird. Die Rotbuche prägt durch die besonders schöne Wuchsform und die Lage im Dorfzentrum von Waggum das Straßen- und Ortsbild.

 

Zu Frage 2:

 

Es gab bereits Gespräche mit dem neuen Eigentümer zum Verbleib der Rotbuche. Nach Aussage des Investors wurde diese mit in die Planungen eingebunden und soll bei der Umsetzung des Bauvorhabens erhalten bleiben.
 

 

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Anlagen

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