Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 16-02410
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuabschluss von Vereinbarungen zwischen der Stadt Braunschweig und benachbarten Schulträgern gem. § 104 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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20.10.2017
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
In den neu abzuschließenden Vereinbarungen zwischen der Stadt Braunschweig und benachbarten Schulträgern gem. § 104 NSchG zur Beschulung von Schülerinnen und Schülern werden in Bezug auf die Höhe der Sachkostenbeiträge folgende Regelungen aufgenommen:
Die Sachkostenbeiträge für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern für den Besuch der allgemein bildenden Schulen werden ab dem Schuljahr 2016/2017 innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 30 % von derzeit 740,00 € auf dann 962,00 € erhöht. Die Anpassung erfolgt schrittweise in Höhe von jeweils 6 % jährlich bezogen auf den Ausgangswert. Für den Besuch der Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung werden die Sachkostenbeiträge von derzeit 1.020,00 € auf 2.040,00 € angehoben. Für den Besuch der Förderschulen mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung werden unverändert Sachkosten in Höhe von 3.580,00 € erhoben.
Für die Beschulung von Schülerinnen und Schülern sind ab dem Schuljahr 2016/2017 für den Besuch der berufsbildenden Schulen Sachkostenbeiträge in Höhe von 345,00 €, 744,00 € und 1.498,00 € zu zahlen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 104 NSchG können benachbarte Schulträger die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern vereinbaren. Dieses ist in der Vergangenheit zwischen den Schulträgern der Region erfolgt. Eine Anpassung der Sachkostenbeiträge erfolgte letztmalig zum Schuljahr 1993/1994. Zwecks Neuordnung der Vereinbarungen und Anpassung der Sachkostenbeiträge hat die Stadt Wolfsburg die mit der Stadt Braunschweig und anderen Schulträgern bestehenden Vereinbarungen über die gegenseitige Beschulung von Schülerinnen und Schülern zum Ende des Schuljahres 2014/2015 gekündigt. Damit weiterhin Vereinbarungen mit möglichst einheitlichen Sachkosten auf Gegenseitigkeit zwischen der Stadt Braunschweig und den Landkreisen Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Hildesheim, Peine und Uelzen sowie den Städten Salzgitter und Wolfenbüttel gelten, sind die bestehenden Vereinbarungen zum Ende des Schuljahres 2015/2016 gekündigt worden. Der Landkreis Wolfenbüttel, mit dem bis zum Schuljahr 1995/1996 eine Vereinbarung bestand und auf deren Grundlage die Sachkostenabrechnung bis heute erfolgt, ist entsprechend informiert worden, dass eine aktualisierte Vereinbarung abgeschlossen werden soll.
Zur Ermittlung angemessener Sachkostenbeiträge haben zwischen den Städten Braunschweig und Wolfsburg sowie dem Landkreis Gifhorn zahlreiche Gespräche stattgefunden. Auf der Basis der ermittelten Kosten wurde als Ziel vereinbart, eine angemessene Erhöhung der Sachkostenbeiträge für den Besuch der allgemein bildenden Schulen innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 30 % von derzeit 740,00 € auf dann 962,00 € vorzunehmen. Die Anpassung soll schrittweise in Höhe von jeweils 6 % jährlich bezogen auf den Ausgangswert erfolgen. Für die Beschulung von Braunschweiger Schülerinnen und Schülern an der Oberschule Aueschule Wendeburg ist dem Landkreis Peine für Schülerinnen und Schüler aus Völkenrode und Watenbüttel bisher ein Sachkostenbeitrag in Höhe von 510,00 € erstattet worden. Dieser Sachkostenbeitrag steigt dann entsprechend ebenfalls auf 740,00 € und wird schrittweise in den nächsten fünf Jahren um 30 % erhöht. Die Sachkosten für die Beschulung in den Förderschulen mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung sollen von 1.020,00 € auf 2.040,00 € angehoben werden, wie es bereits seit dem Schuljahr 2007/2008 mit dem Landkreis Gifhorn vereinbart worden ist. Der derzeit für den Besuch der Förderschulen mit dem Schwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung geltende Sachkostenbeitrag in Höhe von 3.580,00 € wird unverändert erhoben.
Bezüglich der Beschulung von Schülerinnen und Schülern in den berufsbildenden Schulen sollen die Sachkosten auf der Grundlage der mit der Region Hannover seit dem Schuljahr 2014/2015 bestehenden Vereinbarung erhoben werden. Zur Vereinfachung der Abrechnung werden zukünftig nur noch drei verschiedene Beträge (345,00 €, 744,00 € und 1.498,00 €) erhoben:
- In der Berufsschule mit Teilzeit- und Blockunterricht und in den Fachschulen in Teilzeitform: 345,00 € (bisher 220,00 €/260,00 €/290,00 €/310,00 €).
- In den 1- und 2-jährigen Berufsfachschulen Wirtschaft, Agrarwirtschaft und Gartenbau, in den Fachoberschulen, in den Berufsoberschulen, in den Beruflichen Gymnasien, ab der Klasse II der 2- und mehrjährigen Berufsfachschulen: 744,00 € (bisher 640,00 €/660,00 €/920,00 €).
- In der Berufseinstiegsschule (BVJ und BEK), in den 1-jährigen Berufsfachschulen und den Klassen I der 2- und mehrjährigen Berufsfachschulen (außer Wirtschaft, Agrarwirtschaft und Gartenbau), in den Fachschulen in Vollzeitform: 1.498,00 € (bisher 1.180,00 €/1.280,00 €/1.430,00 €/1.530,00 €).
Die neuen Sachkostenbeiträge sollen mit den Landkreisen Gifhorn, Göttingen, Goslar, Helmstedt, Hildesheim, Peine und Wolfenbüttel sowie mit den Städten Salzgitter, Wolfenbüttel und Wolfsburg ab dem Schuljahr 2016/2017 vereinbart werden. Der Landkreis Uelzen hat erklärt, keine neue Vereinbarung mit der Stadt Braunschweig abschließen zu wollen. Eine Vereinbarung mit dem Landkreis Uelzen ist auch nicht erforderlich, da es sich nur um wenige Schülerinnen und Schüler handelt. Teilweise erfolgt eine Sachkostenerstattung auf der Grundlage des § 105 Abs. 4 NSchG, sofern die Schule mindestens zu einem Viertel von Auswärtigen besucht wird, die aus dem maßgeblichen Einzugsbereich kommen.
Die neuen Beträge sind mit den Schulträgern in der Region abgestimmt, so dass eine regional einheitliche Regelung erfolgen kann. Die erforderlichen Gremienentscheidungen in den Nachbarkommunen werden derzeit getroffen. Mit den Landkreisen Göttingen und Hildesheim sollen Vereinbarungen nur zur Beschulung an den berufsbildenden Schulen geschlossen werden, mit allen anderen Schulträgern darüber hinaus auch Vereinbarungen zur Beschulung an den allgemein bildenden Schulen.
Um eine regelmäßige Anpassung der Sachkostenbeiträge zu erreichen, ist eine Anpassungsklausel vorgesehen. Danach ist die Höhe der Sachkostenbeiträge der Entwicklung des Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes unterworfen und wird alle drei Jahre überprüft. Sofern sich in diesem Zeitraum eine Erhöhung des Verbraucherpreisindexes um mehr als 5 % ergibt, ist eine entsprechende Anpassung der Sachkostenbeiträge vorzunehmen. Eine Überprüfung für die allgemein bildenden Schulen erfolgt erst drei Jahre nach der letzten Erhöhung.
Durch die Anpassung der Sachkostenbeiträge erhöhen sich die Einnahmen im Haushaltsjahr 2017 gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um voraussichtlich ca. 150.000,00 €. Die Ausgaben erhöhen sich im Haushaltsjahr 2017 gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 um voraussichtlich ca. 13.000,00 €.
Im Zusammenhang mit der Schulentwicklungsplanung wird die Thematik der Beschulung von auswärtigen Schülerinnen und Schülern mit den benachbarten Schulträgern weiter betrachtet.
Zum jetzigen Zeitpunkt besteht dringender Handlungsbedarf, da derzeit ein vertragsfreier Zustand besteht. Dieser wird mit der vorliegenden Drucksache geschlossen.
