Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05432-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Baustellenfonds für den Ägidienmarkt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VI - Wirtschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Verantwortlich:
- Leppa
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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24.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion im Stadtbezirksrat 131 - Innenstadt (DS 17-05432) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Nein. Die Arbeiten am Ägidienmarkt werden noch in diesem Jahr abgeschlossen, damit liegt die Baumaßnahme deutlich unter einem Jahr. Als Voraussetzung für die Zahlung einer Unterstützungsleistung aus dem Baustellenfonds muss die Dauer der Tiefbaumaßnahme einschließlich möglicher Verzögerungen mindestens 12 Monate betragen. Die Baumaßnahme wäre also auch dann nicht unter die Bedingungen des Baustellenfonds gefallen, wenn dieser früher eingerichtet worden wäre.
Zu Frage 2:
Eine rückwirkende Auszahlung ist grundsätzlich vorgesehen, allerdings nur für Baumaßnahmen, die in 2017 begonnen haben und sich bis in das Jahr 2018 erstrecken. Auch dieses Kriterium ist am Ägidienmarkt nicht erfüllt. Eine Ausnahmeregelung ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 3:
Für die Sondernutzungen in der Innenstadt ist die Braunschweig Stadtmarketing GmbH zuständig. Nach entsprechender Auskunft von dort ist es grundsätzlich im Bereich der Innenstadt bereits seit Jahren üblich, bei besonders schwerwiegenden Belastungen durch Baumaßnahmen für die Dauer der Baustellen auf Sondernutzungsgebühren für Freisitze zu verzichten. So wurde auch in den genannten Fällen verfahren. Die Kommunikation zu den Baustellenmaßnahmen erfolgt durch die Verwaltung. Eine Eröffnungsveranstaltung unter Beteiligung der Anlieger ist derzeit nach entsprechendem Auftrag durch die Verwaltung bei der Braunschweig Stadtmarketing GmbH in Vorbereitung.
