Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05545
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH Wirtschaftsplan 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Schlimme
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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26.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH.
Die Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH obliegt gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung nach vorbereitender Empfehlung des Aufsichtsrates.
Um eine Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchstabe a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 entscheidet hierüber der Finanz- und Personalausschuss.
Der Aufsichtsrat der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH wird den Wirtschaftsplan 2018 in der in der Anlage vorgelegten Fassung in seiner Sitzung am 24. Oktober 2017 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.
Der vorgelegte Wirtschaftsplan 2018 weist im Erfolgsplan bei Gesamterträgen (inklusive Zinserträgen) in Höhe von 3.645.000 € und Gesamtaufwendungen (inklusive Zinsaufwendungen und Steuern) in Höhe von 3.918.110 € einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 273.110 € aus. Der Fehlbetrag kann aus den bestehenden Gewinnvorträgen aus Vorjahren gedeckt werden. Eine Verlustausgleichszahlung der Stadt Braunschweig an die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH ist nicht vorgesehen.
Im Vergleich zu den Daten der Jahre 2016 bis 2017 stellen sich die Planzahlen wie folgt dar:

Für das Geschäftsjahr 2018 werden Umsatzerlöse in Höhe von 3.595 T€ erwartet. Der Bebauungsplan für das Wohnbaugebiet „Stöckheim-Süd“ ist am 24. März 2017 rechtskräftig geworden. Nach Abschluss der EU-weiten Ausschreibung soll Ende 2017 mit den Maßnahmen zur Ersterschließung der neuen Bauflächen begonnen werden. Ende 2018 soll die Ersterschließung fertiggestellt sein. Parallel wird die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH die Bauflächen vermarkten. Ein Teil der Umsatzerlöse aus der Vermarktung der Bauflächen wird voraussichtlich im Planjahr ertragswirksam (3.330 T€), die übrigen Umsatzerlöse ab dem Geschäftsjahr 2019. Für den Verkauf von weiteren Grundstücken in den Gewerbegebieten „Forschungsflughafen-West“ und „Forschungsflughafen-Nordwest“ wird pauschal ein Betrag in Höhe von 220 T€ berücksichtigt, da aktuell keine konkreten Kaufinteressenten bekannt sind. Aus der Verpachtung von Grundstücken zur landwirtschaftlichen Nutzung bis zur anderweitigen Verwendung der Flächen werden Umsatzerlöse in Höhe von 45 T€ erwartet.
Korrespondierend zu den Umsatzerlösen erhöhen sich auch die erwarteten Materialaufwendungen (Anschaffungs- und Herstellungskosten) der verkauften Bauflächen im Vergleich zum Vorjahr.
Die Personalaufwendungen bewegen sich auf Vorjahresniveau.
Die Abschreibungen liegen weiterhin auf niedrigem Niveau und betreffen insbesondere die in Vorjahren beschaffte Büroausstattung. Angesichts der hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken und stabiler Marktpreise für Gewerbebaugrundstücke wird derzeit davon ausgegangen, dass für die aktuell in der Vermarktung befindlichen Gewerbebaugrundstücke und für die bevorstehende Vermarktung der Wohnbaugrundstücke im neuen Baugebiet „Stöckheim-Süd“ keine Abschreibungen erforderlich sein werden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen entsprechen im Wesentlichen den Planansätzen 2017. Die Verringerung um 38 T€ ist insbesondere auf die BilRUG-bedingte veränderte Zuordnung von Positionen aus den sonstigen Grundstücksaufwendungen hin zum Materialaufwand zurückzuführen.
Im Juli 2017 endete die Zinsbindung eines Ratendarlehens. Die Restschuld von 12.150 T€ wurde zunächst getilgt. Gemäß Liquiditätsplanung wird das Darlehen jedoch langfristig benötigt. Daher wird derzeit nach der wirtschaftlichsten Anschlussfinanzierung auf dem Kapitalmarkt gesucht. Die vorsorglich geplanten Sollzinsen liegen jedoch unterhalb des bisherigen Zinssatzes, sodass das Zins-/Finanzergebnis entsprechend geringer ausfällt.
Da der Wirtschaftsplan 2018 einen Jahresverlust vorsieht, ist keine Festsetzung von Ertragsteuern zu erwarten. Die sonstigen Steuern betreffen Grundsteuern für unbebaute Grundstücke.
Die Finanzplanung 2018 sieht Investitionen in Höhe von 18.341 T€ vor. Insbesondere ist der Erwerb der Maßnahmenflächen für Feldhamster zum Wohnbaugebiet „Steinberg“, der auf Wunsch der Verkäufer hinausgeschoben worden war, geplant. Weiterhin sind Reserven für die Flächenvorsorge Wohnen und Gewerbe sowie für den Rückkauf eines Grundstückes im Gewerbegebiet „Waller See Braunschweig/2. Bauabschnitt“ für den Fall, dass der Käufer das vertraglich vereinbarte Rücktrittsrecht ausübt, geplant.
In der Anlage ist der Wirtschaftsplan 2018 der Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH
beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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257,2 kB
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