Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 16-02782-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 22.08.2016 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

„Der Bezirksrat 112 beantragt die Festsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

auf der Bienroder Straße zwischen Ortsausgang Waggum und Ortseingang Bienrode

auf 60 Stundenkilometer in beiden Richtungen.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Angelegenheit gemeinsam mit der Polizei überprüft. Auf der Bienroder Straße zwischen den Ortsteilen Bienrode und Waggum wurden nach Auskunft der Polizei in den letzten Jahren zwar nur wenige Unfälle herbeigeführt, trotzdem sollte nach dortiger Einschätzung die Geschwindigkeit reduziert werden. Die Unfallstellen lagen stets im Bereich einer Kuppe, auf der sich im Herbst/Winter häufig Raureif bildet.

 

Gleichzeitig wird diese Kuppe durch hohen Bewuchs (Tannen auf einem privaten Verkehrsübungsplatz) auch noch verschattet, was sicherlich zur Raureifbildung an dieser Stelle beiträgt. Die Polizei regt eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung für den gesamten Verlauf der Bienroder Straße an.

 

Nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) § 45 Abs. 9 sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere dürfen Beschränkungen und Verbote des fließenden Verkehrs nur angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt.

 

Durch die Kuppenlage, verbunden mit der Gefahr von Raureif im Herbst und Winter sowie durch die Abschattung durch hohen Bewuchs ist diese Voraussetzung erfüllt. Die Verwaltung wird die Anregung des Stadtbezirksrates aufgreifen und zwischen Waggum und Bienrode eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h anordnen.
 

 

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