Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05510-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.10.2017 [17-05510] wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die folgenden städtischen Gesellschaften gewähren unter den im Einzelnen aufgelisteten Bedingungen Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen:

 

Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH

 

-          Voraussetzungen:
Vorlage eines gültigen Behindertenausweises ab einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 70 oder der Eintragung des Merkzeichens „G“ oder „B“

-          Vergünstigungen:
1) BürgerBadePark:
Schwimmen regulär = 5,50 €, Ermäßigt = 4 €
Sauna regulär = 12 €, Ermäßigt = 10

2) Sportbad Heidberg:
Schwimmen regulär = 4 €, Ermäßigt = 3,20 €
Sauna regulär = 12 €, Ermäßigt = 10

3) Freizeitbad Wasserwelt:
Schwimmen regulär = 3,50 €, Ermäßigt = 2,50 € (90-Min.-Tarif)
Schwimmen regulär = 5,90 €, Ermäßigt = 4,50 € (Tageskarte)
(Sauna keine Ermäßigung)

Bei der Eintragung des Merkzeichens B“ wird der Begleitperson ebenfalls zum ermäßigten Preis Eintritt in die Bäder und Saunen gewährt.
(Stand 11.10.2017)

 

Braunschweig Stadtmarketing GmbH

 

-          Die Braunschweig Stadtmarketing GmbH räumt Menschen mit Behinderungen bei Vorlage eines entsprechenden Ausweises bei den eigenen Stadtführungsangeboten einen Rabatt von 50 % ein. Diese Vergünstigung gilt nur für Angebote, bei denen die Gesellschaft selbst Veranstalter ist.

Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH

 

-          Die Grundstücksgesellschaft Braunschweig mbH (GGB) hat in der Vergangenheit bei der Vergabe von Einfamilienhausbauplätzen Menschen mit Behinderungen insofern bevorzugt behandelt, als sie sich vor allen anderen Bewerbern ein Baugrundstück im Neubaugebiet aussuchen durften. Voraussetzung war eine nachgewiesene Schwerbehinderung beim Bewerber oder einem Haushaltsmitglied, die behindertengerechtes Bauen erforderte. Ob diese Bevorzugung bei künftigen Neubaugebieten aufrecht erhalten wird, muss zu gegebener Zeit vom Aufsichtsrat der GGB entschieden werden.

 

Städtisches Klinikum Braunschweig gGmbH

 

-          Das Klinikum Braunschweig bietet Unterstützungsleistungen nicht monetärer Art für Patientinnen und Patienten mit Behinderung zu folgenden Aspekten an:

1) Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, dazu zählen zum Beispiel Patientenzimmer mit rollstuhlgerechter Toilette und Dusche.

2) Organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Hörbehinderung oder Gehörlosigkeit, hier können GebärdendolmetscherInnen hinzugezogen werden.

3) Bauliche und organisatorische Maßnahmen zur Berücksichtigung des besonderen Bedarfs von Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, zum beispiel Arbeit mit Piktogrammen.

-          Darüber hinaus bietet der im Klinikum implementierte Sozialdienst Unterstützung bei der Einleitung von Antragsverfahren (z. B. Anträge nach dem Schwerbehindertengesetz oder Anträge nach dem Landesblindengesetz), Organisation von häuslichen Hilfen sowie Beratungsgespräche (über z. B. Finanzierung fachlicher Hilfen) an.

 

Museen in Braunschweig

 

-          Städtisches Museum: 50 % Ermäßigung für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und einem GdB von wenigstens 50
1) Haus am Löwenwall: Eintritt regulär = 5 €, Eintritt ermäßigt = 2,50 €
2) Altstadtrathaus: Eintritt frei

-          Andere Museen: Ermäßigungen zwischen ca. 22,2 % und 40 % für Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und einem GdB von wenigstens 50
1) Schlossmuseum Braunschweig: Keine Ermäßigung
2) Herzog Anton Ulrich-Museum: Eintritt regulär: 9 €, Eintritt ermäßigt: 7 €
3) Braunschweigisches Landesmuseum: Eintritt regulär: 4 €, Eintritt ermäßigt: 3 €
4) Staatliches Naturhistorisches Museum: Eintritt regulär: 5 €, Eintritt ermäßigt: 3 €

 

Braunschweiger Verkehrs-GmbH

 

-          Schwerbehinderte Menschen können auf allen Straßenbahn- und Omnibuslinien sowie in allen zuschlagfreien und für den Verbundtarif zugelassenen Zügen der DB Regio AG (außer InterCity-Zügen) in der 2. Wagenklasse unentgeltlich fahren.

-          Als Fahrtausweis gilt der Schwerbehindertenausweis mit orangefarbenem Flächenaufdruck und zusätzlichem Beiblatt mit gültiger Wertmarke.

-          Begleitpersonen schwer behinderter Menschen werden ebenso unentgeltlich befördert, wenn im Ausweis der Zusatz “Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“ vermerkt ist oder das Merkzeichen „B“ nicht gelöscht ist.

 

Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH

 

-          Beim persönlichen Kauf eines Ausfahrparkscheines im Rahmen einer Veranstaltung besteht die Möglichkeit, bei Nachweis der Behinderung kostenlos zu parken.

-          Sonstige Vergünstigungen, wie zum Beispiel der kostenfreie Eintritt für eine Begleitperson oder ein besonderer Sitzplatz für Rollstuhlfahrer, müssen bei Erwerb des Tickets mit dem Veranstalter geklärt werden, in den Betriebsstätten der Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH erfolgt dann lediglich die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen.

 

Zu Frage 2:

 

Durch die Verwaltung kann für nachfolgend aufgeführte Gruppen von schwerbehinderten Menschen eine Parkerleichterung ausgestellt werden:

 

-          Personen mit den Merkzeichen „G“ (erheblich gehbehindert) und „B“ (Notwendigkeit ständiger Begleitung) und einem GdB von wenigstens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken)

-          Personen mit den Merkzeichen „G“ und „B“ und einem GdB von wenigstens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig GdB von wenigstens 50 infolge Funktionsstörungen des Herzens und der Atmungsorgane

-          Personen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind, wenn hierfür ein GdB von wenigstens 60 vorliegt

-          Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung (doppelter Stoma), wenn hierfür ein GdB von wenigstens 70 vorliegt

 

Personen, die das Merkzeichen „aG“ oder „BI“ erhalten haben, können den blauen EU-Parkausweis erhalten. Dieser berechtigt u. a. zum Parken auf Behindertenparkplätzen.

Ebenfalls können Personen, die das Merkzeichen „aG“ oder „BI“ erstmals beantragt haben, die vorübergehend in ihrer Mobilität erheblich eingeschränkt sind, oder bei denen eine atypische Erkrankung vorliegt, einen Parkausweis oder eine Parkerleichterung für den Bereich der Stadt Braunschweig erhalten.

 

Das Kulturinstitut der Stadt Braunschweig ermöglicht bei Veranstaltungen im Rahmen von „Kultur vor Ort“ Menschen mit Behinderungen den Zugang durch Rampen, Aufzüge oder Sessellifte.

 

Zudem werden ermäßigte Eintrittspreise und ausgewählte Platzreservierungen (z. B. bei Hör- und Sehbeeinträchtigungen) gewährt. Werbemaßnahmen werden in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt.

 

Städtische Veranstaltungen im Roten Saal können ab einem GdB von wenigstens 70 zu einem vergünstigten Preis besucht werden. Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B“ im Ausweis erhalten unentgeltlichen Zutritt.

 

Die Stadt Braunschweig vergibt zudem u. a. an Menschen mit Behinderung, die Leistungen nach dem SGB XII erhalten, jährlich den „Braunschweig-Pass“. Gegen Vorlage dieses Passes werden den Inhabern wiederum durch eine Vielzahl städtischer und privater Braunschweiger Einrichtungen verschiedene Vergünstigungen gewährt, wie zum Beispiel ermäßigte Eintrittspreise oder Mitgliedsbeiträge.

 

Zu Frage 3:
 

Die Verwaltung unterliegt bei der Gewährung von Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen in den verschiedenen Bereichen sehr unterschiedlichen Vorgaben. Möglich sind sowohl ein Ermessensspielraum, ein festgesetzter gesetzlicher Rahmen, freiwillige Leistungen oder Verpflichtungen aus der Zusammenarbeit mit anderen Akteuren. Die nachfolgende Aufzählung stellt diese Situation beispielhaft dar.

 

Die in der Antwort zu Frage 2 beschriebenen Parkerleichterungen können gemäß § 46 der Straßenverkehrsordnung gewährt werden.

 

Bei Zusammenarbeit mit anderen Akteuren kann eine Abstimmung über die gewährten Vergünstigungen erforderlich sein, so zum Beispiel in Angelegenheiten des öffentlichen Personennahverkehrs innerhalb der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH.

 

Städtische Gesellschaften gewähren teilweise im Rahmen ihrer Geschäftsführung freiwillige Leistungen und Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen.
 

 

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