Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05491-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussdynamisierungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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zur Kenntnis
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17.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 29.09.2017 [17-05491] wird wie folgt Stellung genommen:
In seiner Sitzung vom 27. Mai 2014 hat der Rat der Stadt Braunschweig über die Anpassung der Zuschüsse für institutionell geförderte Einrichtungen im Sozial- und Jugendbereich aufgrund der allgemeinen Kostenentwicklungen („Dynamisierung“) entschieden [Drucksache 16941/14]. Mit dem Beschluss wurden Projektförderungen mit einer langen Laufzeit oder ohne zeitliche Begrenzung einer institutionellen Förderung gleichgesetzt und in die Dynamisierung einbezogen.
Projektförderungen sind, sofern sie die vorstehend genannten Kriterien erfüllen, nicht von der Dynamisierung ausgeschlossen.
Institutionelle Förderungen und Projektförderungen sind entsprechend dem o.g. Beschluss nur von der Dynamisierung ausgeschlossen, wenn
- die Zuschusserhöhungen für Kostensteigerungen durch Vertrag oder Gremienbeschluss anderweitig abgesichert oder ausgeschlossen sind
oder
- für die Jahre, in denen Einrichtungen einmalige oder befristete Erhöhungen der Zuwendungen erhalten.
