Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-04895

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, in einer Gesellschafterversammlung die Änderung des § 6 des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH in der in der Anlage als Neufassung bezeichneten Form zu beschließen.“ 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Der Gesellschaftsvertrag der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH sieht in § 6 Abs. 1 bislang vor, dass die Gesellschaft einen Geschäftsführer hat.

 

Die Aufgaben der Gesellschaft haben in den letzten Jahren durch rechtliche und tatsächliche Veränderungen in erheblichem Maß zugenommen und sind zunehmend reglementiert.

 

So hat die Europäische Kommission mit ihren „Leitlinien für staatliche Beihilfen für Flughäfen und Luftverkehrsgesellschaften“ aus dem Jahr 2014 im Grundsatz festgelegt, dass Flughäfen innerhalb der nächsten 10 Jahre dauerhaft ohne Zuschüsse auskommen sollen. In diesem Zusammenhang hat der Rat der Stadt Braunschweig am 15. März 2016 den Beschluss gefasst, dass die Verwaltung ein Maßnahmenkonzept erarbeiten soll, wie die Gesellschaft ab 2024 ohne Zuschüsse auskommen kann.

 

Andererseits besteht am Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ein umfangreicher Investitions-, Sanierungs- und Instandhaltungsbedarf sowie ein erhöhter Mittelbedarf aufgrund der anwachsenden Regelungsdichte (z. B. durch die erforderliche EASA-Zertifizierung). Ferner ist ein Anstieg der operativen Kosten zu verzeichnen, beispielsweise durch höhere Aufwendungen für eine erforderliche höhere ICAO-Brandschutz-Betriebsbereitschaft.

 

Vor diesem Hintergrund wurde eine Untersuchung der Gesellschaft in technisch-operativer, betriebswirtschaftlicher und gesellschafts-, steuer- sowie beihilfe- und kommunalrechtlicher Hinsicht beauftragt. Der abschließende Bericht wird Ende dieses Jahres erwartet. Für die beiden Hauptgesellschafterinnen Städte Braunschweig und Wolfsburg und den Aufsichtsrat ist bereits erkennbar, dass zur Umsetzung des Gutachtens vor dem Hintergrund der aufgezeigten Problemlage und der sich daraus ergebenden Herausforderungen interimistisch eine Verstärkung der Gesellschaft auf der Managementebene erforderlich ist.

 

Aus diesem Grund soll eine Anpassung des Gesellschaftsvertrages in § 6 vorgenommen werden, um formal die Berufung eines weiteren Geschäftsführers zu ermöglichen.

 

 

Gemäß § 11 lit. g) des Gesellschaftsvertrags der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH beschließt die Gesellschafterversammlung über die Änderung des Gesellschaftsvertrages.

 

Zur Stimmbindung des städtischen Vertreters in der Gesellschafterversammlung ist ein Anweisungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses gem. § 6 Ziff. 1 lit. a) der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig erforderlich. Die Stadt Wolfsburg wird einen entsprechenden Beschluss im Verwaltungsausschuss herbeiführen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise