Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05512

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die als Anlage beigefügte Neufassung der Gebührenordnung für das Parken auf gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Stadt Braunschweig (ParkGO) wird beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Begründung:


Die Beschlusskomptenz des Rates ergibt sich aus § 58 Absatz 1 Ziffer 5 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Danach ist der Rat für Beschlüsse über Satzungen und Verordnungen zuständig; hierzu gehören neben dem Erlass auch die Änderung und Neufassung von Satzungen und Verordnungen.

 

Einleitung

Die Stadt Braunschweig investiert mit hohem Mitteleinsatz in die Mobilität für alle Bürgerinnen und Bürger. Straßen, Fahrrad- und Fußwege werden neu gebaut, laufend unterhalten und saniert, Ampelanlagen modernisiert, Gleisanlagen und Haltestellen für Stadtbahnen und Busse saniert und der Fahrplan ausgeweitet sowie Forschungsprojekte zur Zukunft der Mobilität begleitet. Diesen Investitionen in die Mobilität vor Ort stehen im Rahmen der Gesamtdeckung insbesondere Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung sowie der Fahrgeldeinnahmen des ÖPNV ergänzend zu den Steuereinnahmen und Finanzzuweisungen der Stadt Braunschweig gegenüber.

 

Für die anteilige Mitfinanzierung dieser Investitionen und aus verkehrlichen Überlegungen ist folgende Anpassung der Parkregelungen vorgesehen:

 

Die für den Bereich innerhalb der Okerumflut aktuell noch bestehenden Parkgebührenzonen I und II sollen zu einer einzigen Zone zusammengefasst werden (neue Parkgebührenzone I).

 


 

Hintergrund

Die Fahrpreise im ÖPNV, festgelegt in der Verkehrsverbundtarifgesellschaft Region Braunschweig, wurden zwischen 2007 und 2017 um rund 42 % erhöht. Die nächste Anhebung erfolgt zum 1. Januar 2018 um rund 1,86 %.

 

Die Parkgebühren wurden zum 1. Juli 2016 erstmalig nach 19 Jahren um rund 20 % erhöht (DS 16-01984). Die Bewirtschaftung erfolgt montags bis samstags von 9 Uhr bis 20 Uhr.

 

Der aktuelle Preisstand innerhalb der Okerumflut stellt sich wie folgt dar:

 

Zeit

Zone I

Zone II

  30 Minuten

0,90 €

0,60 €

  60 Minuten

1,80 €

1,20 €

  90 Minuten

2,70 €

1,80 €

120 Minuten

3,60 €

2,40 €

150 Minuten

4,50 €

3,00 €

180 Minuten

5,40 €

3,60 €

 

http://geoportal.braunschweig.de/WebOfficeNet/output/FRISBI_freie_Version_1502980878065_01248.jpg

 

Neue Parkgebührenzone I

Es wird vorgeschlagen, die heutigen Parkzonen I und II zu einer einzigen Zone zusammenzufassen. Die Festlegung der Parkzonen erfolgte Anfang der 1990er Jahre. Zu dieser Zeit war das Geschäftszentrum der Innenstadt innerhalb des Cityrings. Mit dem Bau der Schlossarkaden ist eine deutliche Erweiterung des Einzelhandels in Zone II erfolgt.

 

Eine Zusammenfassung der beiden Parkzonen ist verkehrsfachlich sinnvoll. Die Gebühren der Parkzone II sind um 1/3 günstiger als in der Parkzone I und führen somit zu einem Parksuchverkehr insbesondere in der östlichen Innenstadt.

 

Mit einer Zusammenfassung der beiden bisherigen Parkzonen I und II zu einer neuen Parkzone I wird ein übersichtliches System geschaffen.

 

Die Gebühren der Parkzone I werden beibehalten. Erstmalig werden um die Schlossarkaden die gleichen Gebühren erhoben, wie innerhalb des Cityrings.

 

Die Zusammenfassung der Zonen soll zum 1. Januar 2018 erfolgen. Die Umstellung der vorhandenen Parkscheinautomaten auf die einheitliche Gebühr erfolgt in den ersten Wochen des Jahres 2018. Die Zusammenfassung der vorhandenen Bewirtschaftungsgebiete wird nach erster Schätzung dauerhaft Mehreinnahmen von 400.000 € pro Jahr bringen, die im Haushaltsplanentwurf 2018 abgebildet sind.

 

Entwicklungsperspektive für die Parkgebührenhöhe

Es ist vorgesehen, die Höhe der Parkgebühren künftig an die jeweilige Entwicklung des Verbraucherpreisindex für Deutschland anzupassen. Dabei soll die Entwicklung dieses Index jeweils jährlich ermittelt werden; soweit sich daraus eine Steigerung ergibt, die eine Parkgebührenerhöhung von mind. 0,10 € für 30 Min. Parkdauer zulässt, wird die Verwaltung eine entsprechende Anhebung vorschlagen.

Durch diese Vorgehensweise soll einerseits sichergestellt werden, dass künftige Parkgebührenerhöhungen nicht sprunghaft, sondern moderat ausfallen, darüber hinaus stellt dies ein für den Kunden einfach verständliches System dar.

 

Kostenloses Parken für Elektrofahrzeuge

Zur Förderung der Elektromobilität wird die bestehende Regelung zum kostenlosen Parken für Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 a Fahrzeug-Zulassungsverordnung auf allen gebührenpflichtigen Stellplätzen bis zum 31. Dezember 2020 verlängert.


 

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise