Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05548-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Integrationskonzept der Stadt und Integration von Flüchtlingen im Kulturbereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT IV - Kultur- und Wissenschaftsdezernat
- Beteiligt:
- 41 Fachbereich Kultur und Wissenschaft; DEZERNAT V - Sozial-, Schul-, Gesundheits- und Jugenddezernat; 50 Fachbereich Soziales und Gesundheit
- Verantwortlich:
- Dr. Hesse
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Kultur und Wissenschaft
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zur Beantwortung
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20.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der AfD-Fraktion vom 07.10.2017 [17-05548] wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1 + Frage 2:
Seit 2016 werden der Stadt Braunschweig erstmals Asylsuchende zur dauerhaften Unterbringung zugewiesen. Die Verteilquote 2016 belief sich auf 437 Personen, von denen 434 Personen tatsächlich zugewiesen wurden. Die Verteilquote für 2017 beläuft sich auf 492 Personen. Mit Stand 30.09.2017 wurden bisher 161 Personen zugewiesen.
Darüber hinaus erfolgt eine Zuwanderung von Geflüchteten, die im Rahmen der Freizügigkeit nach Braunschweig gekommen sind. In den Jahren 2016 und 2017 (Stand September 2017) wurden 749 Geflüchtete aller Altersklassen beim Jobcenter Braunschweig erfasst.
Für Geflüchtete ist die Sprachbarriere die größte Hürde ihrer Integration. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass trotz der guten Angebote von Bund, Land und Stadt weiterhin ein Entwicklungspotential zur Verbesserung der Sprachförderung für geflüchtete Menschen besteht. In der VHS Braunschweig wurde deshalb mittlerweile mit Mitteln des Landes Niedersachsen eine entsprechende Koordinierungsstelle eingerichtet.
Auch die Umsetzung von Maßnahmen zur kulturellen Teilhabe von Geflüchteten liegen vor allem im Bereich der sprachlichen Hürden. Mit Mitteln von Kunst und Kultur können sprachliche Barrieren verringert und Zugänge in die Stadtgesellschaft erleichtert werden.
Vor diesem Hintergrund lässt sich festhalten, dass entsprechend des Integrationskonzepts der Stadt zunächst die Organisation der Grundversorgung und Unterbringung den Schwerpunkt der Aufgabenerfüllung der Verwaltung dargestellt haben. Überdies war zu konstatieren, dass die meisten der geflüchteten Menschen über keine hinreichenden deutschen Sprachkenntnisse verfügten, um eine soziale Teilhabe bzw. sogar eine kulturelle Partizipation zu gewährleisten. Hierin lag der bisherige Schwerpunkt der Integrationsarbeit. Infolgedessen wurden bisher keine zusätzlichen Personalressourcen für die Integrationsarbeit im Dezernat IV aufgebaut. Somit ist auch keine Anpassung im Sinne eines Abbaus bzw. einer Verschiebung erforderlich.
Überdies stellen sich die Zuweisungszahlen konstant deutlich geringer dar, als ursprünglich angenommen. Daher ist aktuell auch keine Personalressourcenerweiterung im Dezernat IV in Planung.
Die dargestellte Situation zu Frage 1 gilt ebenso für die in Frage 2 nachgefragten Aufwendungsansätze. Auch deren Anpassung ist nicht erforderlich, da die ursprüngliche Flüchtlingslage zu keiner Veränderung der Aufwendungsansätze im Dezernat IV geführt hat. Eingesparte Beträge sind daher nicht auszuweisen.
Das Vorgehen des Dezernats IV wird eng mit der städtischen Steuerungsgruppe „Umsetzung Integrationsplanung“ verzahnt, deren Ziel es ist, Maßnahmen zu erarbeiten und abzustimmen, die geeignet sind, Geflüchtete bestmöglich in die Gesellschaft zu integrieren.
Zu Frage 3:
Die Verwaltung hatte in ihrer Stellungnahme Drs. Nr. 17-04514-01 vor dem Hintergrund von Angebotsplanungen ausgeführt: „Jede Angebotserweiterung setzt eine Analyse der finanziellen und personellen Ressourcen voraus und muss damit in die sonstige kulturelle Arbeit der Kulturverwaltung eingepasst werden.“
Diese Formulierung sollte nicht dahingehend verstanden werden, dass eine Ressourcenanalyse bereits existiert, sondern, dass vor dem Hintergrund der ohnehin begrenzten Ressourcen des Dezernats IV jede Angebotserweiterung einer Analyse bedarf bzw. diese zwingend voraussetzt.
