Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 17-05693
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 17-05281 - Bebauungsplan "Gieselweg/Harxbütteler Straße - neu"; TH 24
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- SPD, Herr Schröter (B90/Die Grünen), Frau Buchholz (BIBS) im Bezirksrat 323
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 323 Wenden-Thune-Harxbüttel
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Entscheidung
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23.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Der Rat hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 die Beschlusskompetenz des
Verwaltungsausschusses für die Aufstellung von Bebauungsplänen für den hier
maßgeblichen Bereich an sich gezogen.
Planungsziel und Planungsanlass
- Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22
Der vom Rat am 21.07.2015 als Satzung beschlossene und am 23.11.2015 in Kraft
getretene Bebauungsplan „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22, wurde vom
niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) mit Urteil vom 15.12.2016 für
unwirksam erklärt. Die Verwaltung hat mit Vorlage 17-03849 die Inhalte des Urteils und die
Erfolgsaussichten für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision dargelegt.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, auf eine
Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zu verzichten.
- Angebot eines Moratoriums und zwischenzeitliche Abstimmungen
Mit Schreiben vom 17.02.2017 hat das Unternehmen Eckert & Ziegler der Stadt den
Vorschlag für ein befristetes Moratorium unterbreitet, während dessen weitere Gespräche
über die Entwicklung am Standort Braunschweig-Thune geführt werden sollen. Eine
Beratungs- und Beschlussvorlage über einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen
Bebauungsplan wurde daraufhin vom Rat zur weiteren Beratung in den Planungs- und
Umweltausschuss zurückverwiesen.
Die Verwaltung hat im Folgenden mehrere Gespräche mit den Unternehmen, dem
Umweltministerium und der BISS geführt. Die Gespräche haben zu einer Versachlichung der
Thematik geführt und konnten zu verschiedenen Fragestellungen eine Einigung mit Eckert &
Ziegler erreichen. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Eckert & Ziegler die bisher streitige
Halle zur Messung, Konditionierung und sicheren Verpackung nicht weiter verfolgt und
stattdessen eine Halle zur reinen Lagerung beantragt. Die Halle kann damit v.a. der
Unterbringung der derzeit im Freien auf dem Gelände stehenden Container dienen. Eckert &
Ziegler hat zwischenzeitlich einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt und die noch
beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängige Vollstreckungsklage auf Genehmigung
der streitigen Halle zurückgenommen.
Weiteres Ergebnis der bisherigen Abstimmungen ist, dass sich das Unternehmen bereit
erklärt, am Standort Braunschweig-Thune nicht mit Abfällen aus Kernkraftwerken oder aus
der Asse umzugehen und die breit diskutierte 2000-Stunden-Regelung ebenfalls
aufzugeben, wenn die Rahmenbedingungen zum Genehmigungsverfahren Strahlenschutz
mit dem Niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt sind. Über den Sachstand hat die
Verwaltung zuletzt mit Drucksache 17-04963 an den Planungs- und Umweltausschuss
berichtet.
Für die beantragten Containerlagerflächen außerhalb von Gebäuden hat das Unternehmen
eine zeitliche Befristung akzeptiert, die in Abhängigkeit von der Errichtung einer neuen
Lagerhalle enden soll. Eckert & Ziegler hat überdies schriftlich gegenüber der Stadt erklärt,
keine radioaktiven Abfälle zur Zwischenlagerung von Leese nach Braunschweig verlagern zu
wollen.
Die bisherigen Abstimmungen mit den Unternehmen hatten auch zum Inhalt, dass die derzeit
in deren Eigentum bzw. Besitz stehenden Flächen für den Gewerbestandort erhalten
bleiben. Damit verbleit es weiterhin bei einer deutlichen Reduzierung der bisher
planungsrechtlich gegebenen Erweiterungsmöglichkeiten (vgl. Anlage 3).
Über die getroffenen Abstimmungen wird zwischen der Verwaltung und dem Unternehmen
eine verbindliche Vereinbarung erarbeitet. Diese wird im weiteren Verfahren parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans detailliert.
- Planungsziele
Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erzielten Abstimmungen hält es die Verwaltung für
gerechtfertigt, einen neuen Bebauungsplan für das Plangebiet aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan soll ein verträglicheres Nebeneinander zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung sichergestellt werden. Hierbei ist besonders die Nähe zu Schulen, Kita, Jugendzentrum und Wohnbebauung zu berücksichtigen.
Dazu soll neben anderen Maßnahmen der Gewerbestandort in seiner Ausdehnung räumlich begrenzt und die Zulässigkeit anderer störender Nutzungen neu geregelt werden.
Die zukünftig nicht mehr als Gewerbe- bzw. Industriegebiet bereitstehenden Flächen fallen
wieder dem planungsrechtlichen Außenbereich zu und sind damit einer gewerblichen
Entwicklung entzogen.
Der aufzustellende Bebauungsplan wird eine an den bisherigen Bebauungsplan angelehnte
Bezeichnung, aber eine neue Nummer tragen.
- Vertragliche Vereinbarung
Soweit sich im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zeigt, dass einzelne offene Fragen nicht
sicher innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans behoben werden können (z. B.
Zeitpunkt der Begrünungsmaßnahmen), sollen sie in die vertragliche Vereinbarung mit dem
Unternehmen einfließen. Die Vereinbarung soll auch die oben genannten Abstimmungen im
Hinblick auf die Behandlung von radioaktiven Abfällen beinhalten.
Mit den angestrebten Festsetzungen und der parallelen vertraglichen Absicherung zu einem
neuen Bebauungsplan soll zukünftig ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen
Nutzungen erreicht werden.
Empfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gieselweg/ Harxbütteler
Straße – neu“, TH 24, zu beschließen.
Gez.
Retzlaff Buchholz Schröter
