Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Antrag (öffentlich) - 17-05693

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


"Für das im Betreff genannte und in Anlage 2 dargestellte Stadtgebiet wird die Aufstellung

des Bebauungsplanes „Gieselweg/Harxbütteler Straße – neu“, TH 24, beschlossen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Der Rat hat mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 die Beschlusskompetenz des

Verwaltungsausschusses für die Aufstellung von Bebauungsplänen für den hier

maßgeblichen Bereich an sich gezogen.

 

Planungsziel und Planungsanlass

 

- Unwirksamkeit des Bebauungsplans „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22

 

Der vom Rat am 21.07.2015 als Satzung beschlossene und am 23.11.2015 in Kraft

getretene Bebauungsplan „Gieselweg/ Harxbütteler Straße“, TH 22, wurde vom

niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) mit Urteil vom 15.12.2016 für

unwirksam erklärt. Die Verwaltung hat mit Vorlage 17-03849 die Inhalte des Urteils und die

Erfolgsaussichten für eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision dargelegt.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 21.02.2017 beschlossen, auf eine

Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil zu verzichten.

 

- Angebot eines Moratoriums und zwischenzeitliche Abstimmungen

 

Mit Schreiben vom 17.02.2017 hat das Unternehmen Eckert & Ziegler der Stadt den

Vorschlag für ein befristetes Moratorium unterbreitet, während dessen weitere Gespräche

über die Entwicklung am Standort Braunschweig-Thune geführt werden sollen. Eine

Beratungs- und Beschlussvorlage über einen neuen Aufstellungsbeschluss für einen

Bebauungsplan wurde daraufhin vom Rat zur weiteren Beratung in den Planungs- und

Umweltausschuss zurückverwiesen.

Die Verwaltung hat im Folgenden mehrere Gespräche mit den Unternehmen, dem

Umweltministerium und der BISS geführt. Die Gespräche haben zu einer Versachlichung der

Thematik geführt und konnten zu verschiedenen Fragestellungen eine Einigung mit Eckert &

Ziegler erreichen. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass Eckert & Ziegler die bisher streitige

Halle zur Messung, Konditionierung und sicheren Verpackung nicht weiter verfolgt und

stattdessen eine Halle zur reinen Lagerung beantragt. Die Halle kann damit v.a. der

Unterbringung der derzeit im Freien auf dem Gelände stehenden Container dienen. Eckert &

Ziegler hat zwischenzeitlich einen entsprechenden Änderungsantrag gestellt und die noch

beim Verwaltungsgericht Braunschweig anhängige Vollstreckungsklage auf Genehmigung

der streitigen Halle zurückgenommen.

Weiteres Ergebnis der bisherigen Abstimmungen ist, dass sich das Unternehmen bereit

erklärt, am Standort Braunschweig-Thune nicht mit Abfällen aus Kernkraftwerken oder aus

der Asse umzugehen und die breit diskutierte 2000-Stunden-Regelung ebenfalls

aufzugeben, wenn die Rahmenbedingungen zum Genehmigungsverfahren Strahlenschutz

mit dem Niedersächsischen Umweltministerium abgestimmt sind. Über den Sachstand hat die

Verwaltung zuletzt mit Drucksache 17-04963 an den Planungs- und Umweltausschuss

berichtet.

Für die beantragten Containerlagerflächen außerhalb von Gebäuden hat das Unternehmen

eine zeitliche Befristung akzeptiert, die in Abhängigkeit von der Errichtung einer neuen

Lagerhalle enden soll. Eckert & Ziegler hat überdies schriftlich gegenüber der Stadt erklärt,

keine radioaktiven Abfälle zur Zwischenlagerung von Leese nach Braunschweig verlagern zu

wollen.

Die bisherigen Abstimmungen mit den Unternehmen hatten auch zum Inhalt, dass die derzeit

in deren Eigentum bzw. Besitz stehenden Flächen für den Gewerbestandort erhalten

bleiben. Damit verbleit es weiterhin bei einer deutlichen Reduzierung der bisher

planungsrechtlich gegebenen Erweiterungsmöglichkeiten (vgl. Anlage 3).

Über die getroffenen Abstimmungen wird zwischen der Verwaltung und dem Unternehmen

eine verbindliche Vereinbarung erarbeitet. Diese wird im weiteren Verfahren parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans detailliert.

 

- Planungsziele

 

Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erzielten Abstimmungen hält es die Verwaltung für

gerechtfertigt, einen neuen Bebauungsplan für das Plangebiet aufzustellen.

 

Mit dem Bebauungsplan soll ein verträglicheres Nebeneinander zwischen gewerblicher Nutzung und benachbarter Wohnbebauung sichergestellt werden. Hierbei ist besonders die Nähe zu Schulen, Kita, Jugendzentrum und Wohnbebauung zu berücksichtigen.

Dazu soll neben anderen Maßnahmen der Gewerbestandort in seiner Ausdehnung räumlich begrenzt und die Zulässigkeit anderer störender Nutzungen neu geregelt werden.

Die zukünftig nicht mehr als Gewerbe- bzw. Industriegebiet bereitstehenden Flächen fallen

wieder dem planungsrechtlichen Außenbereich zu und sind damit einer gewerblichen

Entwicklung entzogen.

 

Der aufzustellende Bebauungsplan wird eine an den bisherigen Bebauungsplan angelehnte

Bezeichnung, aber eine neue Nummer tragen.

 

- Vertragliche Vereinbarung

 

Soweit sich im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zeigt, dass einzelne offene Fragen nicht

sicher innerhalb der Festsetzungen des Bebauungsplans behoben werden können (z. B.

Zeitpunkt der Begrünungsmaßnahmen), sollen sie in die vertragliche Vereinbarung mit dem

Unternehmen einfließen. Die Vereinbarung soll auch die oben genannten Abstimmungen im

Hinblick auf die Behandlung von radioaktiven Abfällen beinhalten.

Mit den angestrebten Festsetzungen und der parallelen vertraglichen Absicherung zu einem

neuen Bebauungsplan soll zukünftig ein verträgliches Nebeneinander der unterschiedlichen

Nutzungen erreicht werden.

 

Empfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gieselweg/ Harxbütteler

Straße – neu“, TH 24, zu beschließen.

 

 

Gez.

 

Retzlaff                         Buchholz                               Schröter
 

 

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