Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-03563-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 17.01.2017 (Anregung gem. § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Es wird beantragt, dass an der Salzdahlumer Straße in Mascherode die Geschwindigkeit gemessen wird.

 

Standort: Im Bereich Mascherode ab Kreisel bis zum Ortsausgang (Bereich Querungshilfe).

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung hat die Anregung des Stadtbezirksrates 213 aufgenommen und Geschwindigkeitsmessungen auf der Salzdahlumer Straße in Mascherode zwischen Kreisel und Ortsausgang sowohl in Fahrtrichtung Mascherode als auch in Fahrtrichtung Salzdahlum im gewünschten Zeitraum für die Dauer von zwei Wochen durchgeführt.

 

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Salzdahlumer Straße beträgt 50 km/h.

 

Die Geschwindigkeitsmessung ist mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes in der Zeit vom 06.06.2017 bis 20.06.2017 erfolgt.

 

Die Messung im überprüften Zeitraum hat zum Ergebnis geführt, dass der überwiegende Anteil der Verkehrsteilnehmer (73 %) auf der Salzdahlumer Straße in beiden Fahrtrichtungen vorschriftsmäßig (bis zu 50 km/h) gefahren ist. 24,5 % der Verkehrsteilnehmer wurden mit einer Geschwindigkeit von 51 bis 60 km/h gemessen, weitere 2,5 % bis maximal 70 km/h. Bezüglich der Fahrtrichtungen ergaben sich hierbei keine signifikanten Unterschiede.

 

Vereinzelt können höhere Geschwindigkeiten eventuell auch auf Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Krankenwagen, usw.) zurückzuführen sein.

 

Um die Verkehrsteilnehmer auf dieser wenig innerörtlich wirkenden Ortseinfahrt noch stärker für die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu sensibilisieren, hat die Verwaltung in beiden Fahrtrichtungen „50“-Piktogramme markieren lassen.

 

Die Verwaltung hat darüber hinaus ein Geschwindigkeitsmessdisplay auf der Salzdahlumer Straße in Fahrtrichtung Kreisel (stadteinwärts) in der Zeit vom 23.10.2017 bis 30.10.2017 sowie in umgekehrter Fahrtrichtung (Salzdahlum) im Zeitraum von 30.10.2017 bis 06.11.2017 eingeplant.
 

 

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