Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05602-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.10.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Schranken liegen im Autobahnbereich. Die zuständige Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) hat dazu die folgende Antwort übermittelt:

 

„Sobald die Sicherheitseinrichtungen des Tunnels oder Operatoren eine Gefahrensituation erkennen, werden die entsprechenden Verkehre blockiert und die Einsatzkräfte angefordert. Während dieser Zeit stehen die Fahrzeuge auf der Hauptstrecke oder in den Zufahrten der A 39 und müssen warten. Dort müssen sie auch bleiben, damit die Einsatzkräfte sicher agieren können. Die Einsatzkräfte entscheiden im weiteren Verlauf der Ereignissituation selbstständig, wie die Verkehre abgeleitet werden.

Dieses Vorgehen deckt sich vollständig mit den Vorschriften und den Handlungsanweisungen.

 

Jedes andere Verhalten wie etwa Wenden, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder Rückwärtsfahren in diesen Bereichen der BAB 39 hätte noch wesentlich katastrophalere Folgen und muss deshalb unterbleiben, da sonst neue Ereignisse am Rande des Hauptereignisses zu bearbeiten wären.

Es ist zwar menschlich nachvollziehbar, dass jeder, der in solcher Situation vor Ort bleiben muss und Termine oder Vereinbarungen nicht einhalten kann, schnellstens Auswege sucht, die jedoch so nicht vorhanden sind. Erst wenn die Einsatzkräfte oder die Mitarbeiter der Überwachung eine entsprechende Lageeinschätzung treffen, können diese Beschränkungen zeitnah wieder aufgehoben werden.“
 

 

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