Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05606-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 11.10.2017 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich haftet der Grundstückseigentümer für Äste oder Bäume, die auf den öffentlichen Bereich fallen und er ist auch für das Entfernen dieser bzw. die Beseitigung der entstandenen Schäden verantwortlich. Die Schadensbeseitigung ist selbstverständlich mit der Stadt abzusprechen. Diese Absprache betrifft den Umfang der Schadensbeseitigung, die Art der Ausführung und die zu beauftragende Baufirma. Ausnahmen ergeben sich bei einem Notstand durch ein Naturereignis, hervorgerufen beispielsweise durch den Orkan „Xavier“ Anfang Oktober. In so einer Situation entstehen den Anliegern für den notwendig gewordenen Einsatz der Feuerwehr keine Kosten. Für die Beseitigung der Schäden ist der Anlieger jedoch auch in diesem Fall zuständig.


 

 

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