Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05582-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage des Stadtbezirksrates 321 vom 11.10.2017 (17-05582) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Zur Frage der Verlagerung der Zweigstelle der Stadtbibliothek

 

Eine Verlagerung der Außenstelle der Zweigstelle Watenbüttel der Stadtbibliothek in den geplanten Neubau des Jugendzentrums wäre grundsätzlich möglich. Die Mehrkosten hierfür betragen nach Kostenschätzung des FB 65 für Räume, die der derzeitigen Größe der Bücherei von etwa 130 m² entsprechen, 643.000,00 €. Würde man für die Bücherei etwa 50 m², was an anderen Standorten durchaus üblich ist, einplanen, würden die Mehrkosten bei etwa 245.000,00 € liegen.

 

 

Zur Frage der Platzierung der Grundschule Watenbüttel auf der Prioritätenliste zur Einführung der Kooperativen Ganztagsgrundschule

 

Die Einordnung der Grundschule Watenbüttel/Völkenrode in der von der Verwaltung erstellten Prioritätenliste zur weiteren Einführung des Ganztagsbetriebs in Grundschulen basiert auf der Bewertung verschiedener Kriterien. Hierzu gehören unter anderem die Zahl der Schülerinnen und Schüler der einzelnen Schulen, die aktuelle Versorgung mit Schulkindbetreuungsplätzen und die aktuell fehlenden Betreuungsplätze bis zur Erreichung der angestrebten Versorgungsquote von 60%. Diese Rangliste kann noch durch bauliche Bedarfslagen (z. B. Schulsanierungen), städtebauliche Entwicklungen (z. B. Aufwachsen neuer Wohngebiete) oder Wirtschaftlichkeitsfaktoren bei der Realisierung von Maßnahmen beeinflusst werden.

 

 

Zur Frage einer SchuKiPlus – Gruppe

 

Grundsätzlich werden SchuKiPlus – Angebote nur dort eingerichtet, wo andere Formen der Schulkindbetreuung nicht realisierbar sind. Darüber hinaus muss die Perspektive zur Einführung der Kooperativen Ganztagsgrundschule gegeben sein. Eine weitere Voraussetzung ist die Bereitschaft der Schule und des Trägers des Angebots zur Doppelnutzung eines Schulraums. Dieser Raum oder eine Räumlichkeit in der unmittelbaren Nähe dieses Raumes müsste so hergerichtet werden, dass die Essensversorgung der betreuten Kinder sichergestellt ist.

 

Für die Einrichtung eines solchen Angebots ist ein entsprechender Ratsbeschluss notwendig.


 

 

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