Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05624-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Eine telefonische Nachfrage beim Bauherrn des Baugrundstücks Celler Heerstraße 46  46 D hat ergeben, dass die Absperrung entlang der Grundstücksgrenze des Baugrundstücks aufgestellt wurde. Dies ist grundsätzlich auch in Abstimmung mit dem für den Spielplatz zuständigen Fachbereich 67 erfolgt, da eine entsprechende Baustellensicherung erforderlich ist.

Die bisherige Wegführung in Form eines Trampelpfads verläuft über das eigentliche private Baugrundstück östlich des Flurstücks 7/15. Nach einer durchgeführten Ortsbesichtigung durch das Referat 0630 wurde der Bauzaun zunächst um ein kleines Stück verrückt, so dass zumindest behelfsmäßig wieder eine Zugänglichkeit möglich ist. Es ist aber aufgrund der Aussagen der Bauleitung zu erwarten, dass das Grundstück an der Grundstücksgrenze zu einem späteren Zeitpunkt eine Einfriedung erhalten wird, so dass dieses Provisorium dann nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

 

Ein Wegerecht für diesen Bereich über das Flurstück Gemarkung Ölper, Flur 1 Flurstück 7/16, ist der Verwaltung nicht bekannt, eine exemplarische Prüfung des Grundbuches hat bestätigt, dass kein Wegerecht eingetragen ist.

 

Die eigentliche Zuwegung könnte über das städtische Flurstück 7/15, Gemarkung Ölper, Flur 1, erfolgen. Dieses Grundstück ist aber mit großen Sträuchern und Bäumen bewachsen, so dass hier z. Z. kein Zugang besteht. Der Bau einer Zuwegung an dieser Stelle ist nur mit einem erheblichen Eingriff in den Grünbestand möglich. Eine Übersicht (Liegenschaftskarte) wird der Beantwortung der Anfrage beigefügt.

 

I. A.

 

 

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Anlagen

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