Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05480-01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschluss:

Die Stadt Braunschweig stimmt der kurzfristigen 1:1-Erneuerung des Bahnübergangs Teufelsspring zu.“

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bezirksrat hat in seiner Sitzung am 20.10.2017 den Beschluss wie folgt abgeändert:

 

„Die Stadt Braunschweig stimmt der kurzfristigen 1:1-Erneuerung des Bahnübergangs Teufelsspring unter der Voraussetzung zu, dass im Rahmen der Erneuerung auch eine gesonderte Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer geschaffen wird.

 

Würde die Stadt dies gegenüber dem Vorhabenträger DB Netz AG fordern, würde es sich bei der geplanten Maßnahme nicht mehr um eine 1:1 Erneuerung handeln. Neues Planungsrecht wäre erforderlich, wozu von DB Netz AG ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen wäre. Die Maßnahme könnte nicht, wir bisher von DB Netz geplant, im Jahr 2018 umgesetzt werden, sondern vermutlich erst ca. drei bis vier Jahre später.

 

Bei einer 1:1 Erneuerung sind von der Stadt keine Kosten zu übernehmen. Sobald die Maßnahme über eine 1:1 Erneuerung hinausgeht, muss sich die Stadt voraussichtlich mit einem Drittel an den Kosten der Gesamtmaßnahme beteiligen. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme werden auf 1,2 Mio. bis 1,5 Mio. Euro geschätzt. Im städtischen Haushalt wären also ca. 400.000 bis 500.000 Euro bereitzustellen.

 

Eine aktuelle Verkehrszählung am 14.09.2017 hat ergeben, dass der Bahnübergang mit 115 Fahrzeugen (Summe beider Richtungen) in der Spitzenstunde nur eine geringe Verkehrsbelastung aufweist. In der gleichen Stunde ist der Bahnübergang ca. 41 Minuten geschlossen. In den verbleibenden 19 Minuten passieren also ca. 60 Fahrzeuge je Richtung den Übergang, das sind nur etwa drei Fahrzeuge pro Minute. Es kann davon ausgegangen werden, dass sich Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge nicht wesentlich behindern oder gefährden.

 

Angesichts der zu erwartenden Verschiebung des Umsetzungszeitpunktes, des Aufwands für die Erlangung von Planungsrecht, der hohen Kosten und der im Vergleich dazu geringen Verkehrsbelastung empfiehlt die Verwaltung, der 1:1 Erneuerung ohne Schaffung einer zusätzlichen Fußgänger- und Radfahrerquerungsmöglichkeit zuzustimmen.

 

Loading...

Erläuterungen und Hinweise