Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05651-01
Grunddaten
- Betreff:
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Zuständigkeit Straßenreinigung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Benscheidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 211 Stöckheim-Leiferde
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zur Kenntnis
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26.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 16.10.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Das Teilstück des Thiedebacher Weges zwischen Schenkendamm und Sösestraße und des Schenkendamms befindet sich straßenrechtlich außerhalb einer geschlossenen Ortslage.
Deshalb finden hier die Straßenreinigungssatzung und die Straßenreinigungsverordnung keine Anwendung. Da keine Anlieger zur Reinigung herangezogen werden können, ist die Stadt für die Reinigung zuständig.
Bei Feststellung einer starken Verschmutzung erfolgt eine Reinigung durch die Stadt. Beim Radweg entlang des Schenkendamms werden 6 Reinigungsdurchgänge im November/ Dezember durchgeführt, um das Herbstlaub zu entfernen. Die erste Reinigung ist in diesem Jahr für die 44. KW geplant.
