Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 15-01086-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschluss des Stadtbezirksrates vom 25.02.2016 (Vorschlag gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):

 

Der Bezirksrat Schunteraue bittet die Verwaltung zu prüfen, ob die Installation eines Verkehrsspiegels an der Ecke Schreberweg/Kralenriede eine Verbesserung der Verkehrssituation herbeiführen würde.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Angelegenheit wurde von der Verwaltung vor Ort überprüft und Fahrversuche durchgeführt. In dem genannten Bereich mündet ein verkehrsberuhigter Bereich (Kralenriede) in eine Tempo-30-Zone (Schreberweg). Beide Verkehrswege sind wenig befahrene Wohnstraßen. Wenn man aus der Straße Kralenriede mit der dort vorgeschriebenen Schrittgeschwindigkeit und unter Beachtung des Rechtsfahrgebotes aufmerksam und vorsichtig bis zur Sichtlinie vorfährt, ist ein gefahrloses Einbiegen in den Schreberweg möglich. Ein Unfallhintergrund besteht zudem nicht, aus diesem Grund sind auch besondere Maßnahmen wie beispielsweise die Montage eines Verkehrsspiegels nicht erforderlich.

 

Dieser hat außerdem auch Nachteile: Durch die Wölbung zum Betrachter wird das reale Bild verkleinert, dadurch sind Größen und Geschwindigkeiten schwer einzuschätzen. Bei kaltem Wetter kondensiert die Luftfeuchtigkeit an der Spiegeloberfläche, bei Frost gefriert diese Feuchtigkeit. Verkehrsspiegel können daher in der Regel nur in besonders unübersichtlichen Fällen und bei einem begrenzten Nutzerkreis (z. B. Grundstückseigentümer), der die Verhältnisse gut kennt, ausnahmsweise sinnvoll sein. In der Betrachtung der gesamten Eigenschaften ist festzustellen, dass die Nachteile überwiegen. Aus den genannten Gründen wird die Verwaltung in diesem Verkehrsbereich keinen Spiegel installieren.
 

 

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