Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05567-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der europäischen Datenschutzgrundverordnung - EU-DSGVO
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT II - Organisations-, Personal- und Ordnungsdezernat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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26.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P² vom 10. Oktober 2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gilt als europäische Verordnung unmittelbar und wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Sie schreibt im Wesentlichen die bisherigen Grundprinzipien des Datenschutzes fort und entwickelt sie weiter. Dabei enthält sie eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die von den nationalen Gesetzgebern gestaltet werden müssen. In diesem Zusammenhang ist die Änderung des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes (NDSG) notwendig.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des NDSG erst nach Konstituierung der Landesregierung eingebracht wird. Insofern bleibt das Gesetzgebungsverfahren abzuwarten.
Gleichwohl ist der Verwaltung bekannt, dass es mit Inkrafttreten der DS-GVO zu Änderungen in Bezug auf die Ausübung und Einhaltung des Datenschutzes bei der Stadt Braunschweig kommen wird. Vor diesem Hintergrund wurde für die Datenschutzkoordinatorinnen und –koordinatoren der Organisationsbereiche bereits im September eine Inhouse-Schulung von Referenten der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen durchgeführt.
