Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05647-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Glasfaser-Breitbandnetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0600 Baureferat; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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26.10.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 13. Oktober 2017 (17-05647) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Zu Frage 1:
Wie der Stellungnahme vom 11. August 2017 (17-04932-01; „Glasfasernetze in Braunschweig“) mitgeteilt, darf BS|Energy auf Grundlage der Regelungen des Konzessionsvertrages sowie unter den Voraussetzungen der §§ 68 ff. des Telekommunikationsgesetzes Glasfasernetze u. ä. in Braunschweig verlegen.
Über weitere „Zulassungen zur Breitbandversorgung“ verfügt BS|Energy nicht.
Zu Frage 2:
Es existiert ein Vertrag zwischen der Stadt Braunschweig und BS|Energy aus 2002 zur Überlassung von Lichtwellen- und Kupferleitern durch die BS|Energy an die Stadt Braunschweig.
Zu Frage 3:
Nein. Im Stellenplanentwurf 2018 ist jedoch eine Stellenneuschaffung ‚Koordinierung Breitbandausbau‘ vorgesehen.
Es gilt das gesprochene Wort.
