Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05756

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem Braunschweiger Judo-Club e. V. und dem Braunschweiger Tennis- und Hockeyclub
e. V. werden vorbehaltlich einer gesicherten Gesamtfinanzierung folgende beantragte Zuschüsse mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 23.955,00 € gewährt:

 

1. Braunschweiger Judo-Club e.V. (Sanierung Dach) bis zu 7.455,00 €

 

2. Braunschweiger Tennis- und Hockeyclub e.V.

(Erneuerung westlicher Gehweg, Rollstuhlzufahrt) bis zu 16.500,00 €.“

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig kann die Stadt Braunschweig für den Bau, die Erweiterung und Instandsetzung von vereinseigenen Sportstätten oder Teilen von Sportstätten wie z. B. Sportfunktionsgebäuden, die im Eigentum bzw. im Erbbaurecht von Sportvereinen stehen, sowie für den Erwerb von Sportgeräten, die unmittelbar der Ausübung des Sports dienen, Zuwendungen gewähren.

 

Der Verwaltung liegen folgende Zuschussanträge von Sportvereinen für Maßnahmen der unter Ziffer 3.2 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig fallenden Förderart des Besonderen Erhaltungsaufwandes mit einem beantragten Förderumfang von insgesamt 23.955,00 € vor:

 

Zu lfd. Nr. 1: Braunschweiger Judo-Club e. V.

 

(Priorität II – Sonstige Instandsetzung)

 

Der Braunschweiger Judo-Club e. V. beantragt für die Sanierung des Daches des Sanitärbereiches und des Fitnessraumes mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 14.911,06 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 7.455,00 €. Das Flachdach des Sanitärbereiches und des Fitnessraumes muss saniert und energetisch ertüchtigt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 7.455,00 €

(50 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

 

 

 

Zu lfd. Nr. 2: Braunschweiger Tennis- und Hockeyclub e. V.

 

(Priorität II – Sonstige Instandsetzung)

 

Der Braunschweiger Tennis- und Hockeyclub e. V. beantragt für die Erneuerung des westlichen Gehwegs und der Rollstuhlzufahrt auf seinem Erbbaurechtsgrundstück mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 33.000,00 € eine städtische Zuwendung in Höhe von 16.500,00 €.

Die an der Westseite des Clubhauses gelegenen Wege- und Grünflächen sollen saniert und als barrierefreier Zugang zu der Sportanlage bautechnisch ertüchtigt werden. Den in diesem Bereich liegende Abfallsammelplatz möchte der Verein im Zuge der Wegesanierung ebenfalls neu gestalten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 16.500,00 €

(50 %) in Form einer Anteilsfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalts 2017 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.

 

 

 

 

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