Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05771
Grunddaten
- Betreff:
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Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Förderung des Vereinssportbetriebes
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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16.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Den genannten Antragstellern werden für das Jahr 2017 für den Betrieb der nachstehend aufgeführten Leistungszentren in Braunschweig folgende Zuwendungen mit einer Gesamtsumme in Höhe von bis zu 39.700,00 € gewährt:
1. Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. bis zu 25.000,00 €
2. Niedersächsischer Sportschützenverband e. V. bis zu 14.700,00 €.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.
Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.
Unter Beachtung der Sportförderrichtlinien wird die Gewährung folgender beantragter Zuwendungen vorgeschlagen:
Zu lfd. Nr. 1 Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. - Landesleistungszentrum Tanzen
Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. (BTSC) hat die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob der jährliche städtische Zuschuss für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen (LLZ) in Braunschweig, Böcklerstraße 219, direkt dem BTSC gewährt werden kann. Bisher wurde der Zuschuss für den Betrieb des LLZ dem Niedersächsischen Tanzsportverband e.V. (NTV) gewährt.
Der NTV teilte mit Schreiben vom 23. Mai 2017 der Verwaltung mit, dass er einen entsprechenden Präsidiumsbeschluss gefasst hat und mit der vom BTSC vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden ist.
Für Personalausgaben, Unterhaltungskosten, Erneuerung, Modernisierung und laufende Instandhaltung sowie Ausgaben für den Lehr- und Ausbildungsbetrieb sind laut BTSC für den Betrieb des LLZ im Jahr 2017 Gesamtausgaben in Höhe von 76.300,00 € veranschlagt.
Um den Bestand des LLZ auch im Jahr 2017 in Braunschweig zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, dem BTSC antragsgemäß eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung zu gewähren.
Zu lfd. Nr. 2 Niedersächsischer Sportschützenverband e. V. - Landesleistungszentrum Schießsport
Der Niedersächsische Sportschützenverband e. V. beantragt mit Schreiben vom
16. August 2017 eine städtische Zuwendung in Höhe von 14.700,00 € für den Betrieb und die Unterhaltung des Landesleistungszentrums Schießsport in Braunschweig, Hamburger Straße 53, im Jahr 2017.
Die voraussichtlichen Gesamtausgaben des Landesleistungszentrums Schießsport für Personalkosten, Instandhaltungen und Ersatzbeschaffungen sowie Lehrgangsmaßnahmen und Wettkämpfe belaufen sich laut des vorgelegten Finanzierungsplanes auf 31.600,00 €.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Niedersächsischen Sportschützenverband e. V. die beantragte städtische Zuwendung wie in den Vorjahren in Höhe von 14.700,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung für den Betrieb und Unterhaltung des Landesleistungszentrums in Braunschweig zu gewähren.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im Teilhaushalt 2017 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendungen zur Verfügung.
