Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05751
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweig Stadtmarketing GmbH Wirtschaftsplan 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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30.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH werden angewiesen,
- den Wirtschaftsplan 2018 in der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am
6. November 2017 gebilligten Fassung und
- die unter Ziff. 2 der Begründung genannten Änderungen des Gesellschaftsvertrages für 2017 und 2018
zu beschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu 1.:
Die Stadt Braunschweig ist alleinige Gesellschafterin der Braunschweig Stadtmarketing GmbH (BSM). Gem. § 18 des Gesellschaftsvertrages der BSM ist für jedes Geschäftsjahr ein Wirtschaftsplan aufzustellen, dessen Feststellung nach § 14 Abs. 1 lit. b) der Gesellschafterversammlung obliegt.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der BSM herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.
Der Aufsichtsrat hat sich in seiner Sitzung am 6. November 2017 mit dem Wirtschaftsplan befasst und ihn der Gesellschafterversammlung zur Feststellung empfohlen.
Erfolgsplan 2018
Für das Wirtschaftsjahr 2018 werden Gesamterträge in Höhe von 2.957.250 € und Gesamtaufwendungen in Höhe von 4.542.150 € erwartet, sodass sich ein Fehlbetrag von 1.584.900 € ergibt. Unter Berücksichtigung einer Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 40.600 € wird ein Zuschussbedarf für die Stadt von 1.544.300 € prognostiziert. Gegenüber den Vorjahren wird mit folgenden geplanten Erträgen und Aufwendungen gerechnet:
| Angaben in T€ | Ist | Plan | Prognose | Plan |
1 | Umsatzerlöse | 3.286,3 | 2.921,1 | 3.152,8 | 2.957,3 |
1a | % zum Vorjahr/Plan | - | -11,1 | -4,1/+7,9 | -6,2 |
2 | Sonstige betriebliche Erträge | 137,7 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
3 | Materialaufwand | -2.150,1 | -1.692,3 | -1.923,3 | -1.706,3 |
4 | Personalaufwand | -1.774,9 | -2.041,0 | -2.041,0 | -2.159,6 |
5 | Abschreibungen | -51,0 | -43,8 | -43,8 | -43,8 |
6 | Sonstige betriebliche Aufwendungen | -642,7 | -635,6 | -655,9 | -632,5 |
7 | Betriebsergebnis (Summe 1-6) | -1.194,7 | -1.491,6 | -1.511,2 | -1.584,9 |
8 | Zins-/Finanzergebnis | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
9 | Steuern vom Einkommen und vom | 0,0 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
10 | Ergebnis nach Steuern (Summe 7-9) | -1.194,7 | -1.491,6 | -1.511,2 | -1.584,9 |
11 | sonstige Steuern | -90,1 | 0,0 | 0,0 | 0,0 |
12 | Jahresergebnis (Summe 10-11) | -1.284,8 | -1.491,6 | -1.511,2 | -1.584,9 |
13 | Entnahme aus der Kapitalrücklage | 0,0 | 60,0 | 0 | 40,6 |
14 | Verbleibendes Jahresergebnis | -1.284,8 | -1.431,6 | -1.511,2 | -1.544,3 |
Nachrichtlich: Einlagebetrag | 1.336,5 T€ | 1.431,6 T€ | 1.511,6 T€ | 1.544,3 T€ | |
Trotz leicht ansteigender Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahr (+ 36,2 T€) wird bei erhöhtem Material- (+ 14,0 T€) und Personalaufwand (+ 118,6 T€) ein um 93,3 T€ schlechteres Jahresergebnis gegenüber 2017 prognostiziert.
Im Materialaufwand ist der Einlagebetrag in Höhe von 150,0 T€ enthalten, der an die Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH, an der die BSM mit 25,2 % beteiligt ist, weitergeleitet wird.
Betriebsergebnis
Aufgrund einer Entnahme aus der Kapitalrücklage der BSM in Höhe von 40,6 T€ wird ein verbleibender Jahresfehlbetrag von 1.544,3 T€ erwartet, der durch die Festbetragseinlage in Höhe von 1.369,9 T€ und die variable Einlage in Höhe von 174,4 T€ ausgeglichen werden soll. Entsprechende Mittel werden im Haushaltsplan 2018 veranschlagt.
Finanzplan 2018
Es sind Investitionen in Höhe von 43,8 T€ vorgesehen, die durch als erwirtschaftet angenommene Abschreibungen finanziert werden sollen.
Zu 2.:
§ 5 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages der BSM regelt die Höhe der Festbetragseinlage. Aufgrund der zusätzlichen Mittelbereitstellung zur Haushaltslesung 2017 in Höhe von 80 T€ ist der ursprünglich vorgesehene Betrag für das Geschäftsjahr 2017 von 1.257,2 T€ auf 1.337,2 T€ zu erhöhen.
Darüber hinaus ist eine Anpassung der Festbetragseinlage auf Basis der Wirtschaftsplanung 2018 auf 1.369,9 T€ erforderlich. Die variable Einlage bleibt für beide Jahre unverändert bei 174,4 T€.
Des Weiteren hat sich durch die Prüfung des Landesrechnungshofes bei der Stadt Braunschweig die Notwendigkeit zur Konkretisierung des § 19 Abs. 7 des Gesellschaftsvertrages (Jahresabschuss, Lagebericht, Prüfung) ab 2018 ergeben. Daher soll folgender Satz ergänzt werden: „Zum für die Jahresabschlussprüfung zuständigen Rechnungsprüfungsamt wird das für die Stadt Braunschweig zuständige Rechnungsprüfungsamt bestimmt.“
Die Änderung des Gesellschaftsvertrages obliegt gem. § 14 Abs. 1 lit. a) ebenfalls der Gesellschafterversammlung der Braunschweig Stadtmarketing GmbH. Gemäß § 6 Ziffer 1
lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 wurde die Zuständigkeit auch hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den FPA übertragen. Nach Beratung im Finanz- und Personalausschuss ist eine entsprechende Beschlussfassung durch die Gesellschafterversammlung vorgesehen.
Die Wirtschaftspläne 2018 der Braunschweig Stadtmarketing GmbH und der Haus der Wissenschaft Braunschweig GmbH sind als Anlagen beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
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2,3 MB
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|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
1 MB
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