Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05177-01
Grunddaten
- Betreff:
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Überschwemmungen St.-Ingbert-Straße 44-46
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 321 Lehndorf-Watenbüttel
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zur Kenntnis
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15.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu dem in der Stadtbezirksratssitzung vom 30. August 2017 beschlossenen Antrag der SPD-Fraktion vom 18. August 2017 (Drs.-Nr. 17-05177) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat den von Überschwemmungen betroffenen Bereich an der St.-Ingbert-Straße im Rahmen eines Ortstermins besichtigt. In dem fraglichen Bereich befinden sich keine Gewässer, die bei Regenereignissen über die Ufer treten könnten. Im südlichen Bereich der im Antrag genannten Grundstücke und auf dem angrenzenden Acker befindet sich eine Geländesenke, in der bei Starkregenereignissen das Regenwasser aufgrund der vorhandenen Bodenverhältnisse weder ablaufen noch zeitnah versickern kann. Da in der näheren Umgebung kein Vorfluter anzutreffen ist, der zur Abführung des Niederschlagswassers ertüchtigt werden könnte, sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, hier Abhilfe zu schaffen.
Es bleibt den Grundstückseigentümern unbenommen, durch eigene Maßnahmen, wie z.B. eine Aufschüttung der betroffenen Bereiche, Vorsorge gegen zukünftige Überflutungen zu treffen. Der Gesetzgeber hat dazu in § 5 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz festgelegt, dass jede Person, die durch Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des ihr Möglichen und Zumutbaren verpflichtet ist, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor nachteiligen Hochwasserfolgen und zur Schadensminderung zu treffen, insbesondere die Nutzung von Grundstücken den möglichen nachteiligen Folgen für Mensch, Umwelt oder Sachwerte durch Hochwasser anzupassen.
