Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05820
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierungsmaßnahmen für Kindertagesstätten der freien Träger der Jugendhilfe 2017 Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig Kindertagesstätten des Ev.-luth. Kirchenverbandes Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 51 Fachbereich Kinder, Jugend und Familie
- Verantwortlich:
- Dr. Hanke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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07.12.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Unter dem Vorbehalt einer positiven baufachlichen Prüfung durch den zuständigen Fachbereich wird dem Ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig gemäß den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen aus Haushaltsmitteln der Stadt Braunschweig Zuschüsse in Höhe von bis zu 16.064,70 € für die Sanierung seiner Kindertagesstätten Mascherode und Lechstraße/Arche Noah gewährt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Haushaltsplan 2017 sind für die Sanierung der Kindertagesstätten der freien Träger 180.000 € bereitgestellt.
Gem. § 5 der Satzung für das Jugendamt hat der Jugendhilfeausschuss bei der Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel Beschlussrecht.
Um zu einer wirksamen Verteilung der Mittel zu gelangen, wurde mit den freien Trägern über die Arbeitsgemeinschaft freier Träger Braunschweig (Kindertagesstätten) Verbindung aufgenommen. Die Arbeitsgemeinschaft hat nach internen Beratungen einen abgestimmten Vorschlag für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Sanierungsmittel eingereicht. Dieser dient den freien Trägern der Jugendhilfe als Grundlage für die einzureichenden Anträge auf Zuwendungen für die Sanierungsmaßnahmen ihrer Kindertagesstätten.
Der Ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig beabsichtigt, in den in der Anlage aufgeführten Kindertagesstätten Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Der Ev.-luth. Kirchenverband Braunschweig beantragt für diese Maßnahmen Zuschüsse von bis zu 2/3 der förderfähigen Gesamtkosten.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen unter 4S.510019 zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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111,5 kB
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