Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 17-05561-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu der Anfrage der FDP-Fraktion vom 10.10.2017 (DS 17-05561) wird wie folgt Stellung genommen:


Die Herstellung der Spielplätze in den jeweiligen Neubaugebieten in Lamme ist in den dazugehörigen Bebauungsplänen vorgegeben. Es wird zwischen Spiel- und Jugendplätzen unterschieden. Gemäß NBauO sind Gemeinden nur zur Herstellung von Spielplätzen für Kinder ab sechs Jahren verpflichtet. Öffentliche Spielplätze werden daher grundsätzlich für eine Altersgruppe von 6-12 Jahren geplant und ausgestattet.

 

Da Kinder unter drei Jahren der Aufsichtspflicht der Eltern bzw. des Krippenpersonals oder der Tagesmütter unterliegen, wird bei der Planung davon ausgegangen, dass Spielangebote für Kleinstkinder im privaten Bereich bzw. auf den Grundstücken der jeweiligen Einrichtung unter Aufsicht zur Verfügung gestellt werden. Für kleine Kinder von drei bis fünf/sechs Jahren gibt es in den Kitaeinrichtungen speziell auf die Zielgruppe abgestimmte Spielangebote im Außenbereich.

 

Im Vorfeld der Spielplatzplanung gab es das von der Verwaltung organisierte „Braunschweiger Beteiligungskonzept“, bei dem die Kinder im Einzugsgebiet des geplanten Spielplatzes aufgerufen wurden, ihre Wünsche und Vorstellungen im Rahmen der Kinderbeteiligung zu äußern. In Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Finanzmittel erfolgte eine Abschätzung der Umsetzbarkeit dieser Wünsche. Die gewählten Spielangebote wurden entsprechend umgesetzt.

 

Um – wie angefragt - für Kleinst- und Kleinkinder die geeigneten Spielangebote z. B. auf dem Spielplatz Lammer Busch und Neue Klosterwiese zu schaffen, können für

 

  1. eine Schaukel mit Kleinkindersitz (Altersgruppe ab 2 Jahre) ca. 3.400 €;
  2. eine Bockrutsche für Kleinkinder (Altersgruppe ab 2 Jahre) ca. 4.700 €;
  3. eine Federwippe für Kleinkinder (Altersgruppe ab 2 Jahre) ca. 2.750 €;
  4. einen Sandkasten mit Spiel- und Sitzplatten (Altersgruppe ab 1Jahr) ca. 2.800 €

 

veranschlagt werden.

 


Unter der Voraussetzung ausreichend zur Verfügung stehender Mittel könnten die Maßnahmen mit einer Gesamtsumme in Höhe von 13.650 € im Haushaltsjahr 2018 durchgeführt werden.

 

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