Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-03617-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Fußgängerüberweg Am Lehmanger/Neckarstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 221 Weststadt
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zur Kenntnis
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29.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 25.01.2017 (Anregung gemäß § 94 Abs. 3 NKomVG):
„Der Stadtbezirksrat 221 beschließt, dass im Bereich der Stadtbushaltestellen Neckarstraße auf der Straße Am Lehmanger ein Fußgängerüberweg eingerichtet wird.
Zusätzlich wird angeregt, die Tempo 30 km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Straße Am Lehmanger auf dem Bereich von der Donaustraße bis zur Einfahrt An den Gärtnerhöfen auszuweiten.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Bereich der Stadtbushaltestelle Neckarstraße/Am Lehmanger ist nach Auskunft der Polizei nicht als Unfallschwerpunkt auffällig. Um im Bereich der Bushaltestelle und des Nahversorgungszentrums den Verkehr zu verlangsamen, wird gleichwohl die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h bis westlich der Einmündung der Neckarstraße ausgeweitet. Für die weiteren Abschnitte der Straße Am Lehmanger ist die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung gemäß der Straßenverkehrsordnung jedoch ausgeschlossen, weil für den fußläufigen Verkehr keine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.
Neben dem Aufbringen der Markierung wäre die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs im Bereich der Bushaltestelle mit baulichen Maßnahmen verbunden. Dazu gehören beispiels-weise das Aufstellen zusätzlicher Beleuchtungsmaste für die erforderliche Ausleuchtung sowie die Anpassung der seitlichen Aufstellflächen mit taktilen Leitelementen. Für derartige Umbaumaßnahmen stehen derzeit keine Haushaltsmittel zur Verfügung, so dass detaillierte Planungen und damit einhergehende Zählungen der Verkehrsstärken von Fußgängern und Kraftfahrzeugen zur Abschätzung der Notwendigkeit gemäß dem geltenden Regelwerk
(R-FGÜ 2001) von der Verwaltung nicht weiterverfolgt werden.
Der betroffene Abschnitt der Straße Am Lehmanger liegt im Fördergebiet Soziale Stadt-Donauviertel. Im Rahmen des Förderprogramms werden auch die Straßenräume betrachtet. Ob sich aus diesen Überlegungen Optimierungspotentiale für die Straße Am Lehmanger ergeben, wird der weitere Projektverlauf „Soziale Stadt“ zeigen.
