Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05730
Grunddaten
- Betreff:
-
Braunschweiger Verkehrs-GmbH Wirtschaftsplan 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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30.11.2017
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, folgende Beschlüsse zur fassen:
1.Die Geschäftsführung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH wird
veranlasst, in der Gesellschafterversammlung der Braunschweiger Verkehrs-GmbH den Wirtschaftsplan 2018 in der vom Aufsichtsrat am 23. November 2017 gebilligten Fassung zu beschließen.
2.Im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2019 wird für folgende Projekte bereits im
Wirtschaftsjahr 2018 eine Handlungsermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen erteilt:
Unterwerke Hamburger-Straße
Sanierung Gleisanlagen Georg-Eckert-Straße in Verbindung mit der Sanierung der Oberflächen im Gleisdreieck Georg-Eckert-Straße/Bohlweg
Sanierung Gleisanlagen/Neuordnung Bahnhof Gliesmarode
Sanierung Gleisanlagen Berliner Straße
Brückenbauwerk A39 und HEH in Abhängigkeit von der Maßnahme des Landes
Busbestellungen 2019“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Sämtliche Geschäftsanteile der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) werden von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) gehalten.
Gemäß § 12 Ziffer 3 des Gesellschaftsvertrages der BSVG entscheidet die Gesellschafter-versammlung der BSVG über die Feststellung des Wirtschaftsplans. Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der
Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1
Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss übertragen.
Die Wirtschaftsplanung der BSVG für das Geschäftsjahr 2018 wird vom Aufsichtsrat am 23. November 2017 beraten. Sollte der Aufsichtsrat der Gesellschafterversammlung eine Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2018 nicht empfehlen, wird ergänzend berichtet.
Basierend auf der Entwicklung der maßgeblichen Ergebnisfaktoren (Entwicklung der Umsatzerlöse sowie Personalaufwand) weist der Wirtschaftsplan 2018 der BSVG einen Ertrag aus Verlustübernahme von 22.054 T€ aus. Der Verlust wird aufgrund des bestehenden Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages von der SBBG ausgeglichen und erhöht sich sowohl gegenüber dem Planwert des Vorjahres bzw. gegenüber der Prognose für 2017 um rd. 2,2 Mio. €.
Maßgeblich für diese Ergebnisveränderungen sind insbesondere folgende Faktoren:
Um den ÖPNV attraktiver zu machen, hat der Rat der Stadt Braunschweig am
26. September 2017 Angebotsverbesserungen in den Tagesrandzeiten im lokalen Stadtbahn- und Busverkehr beschlossen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus der Drucks.-Nr.: 17-05279. Die hieraus resultierenden Mehraufwendungen für die BSVG betragen rd. 810 T€ ab dem Wirtschaftsjahr 2018.
Zudem sollte nach dem Grundsatzbeschluss des Rates der Stadt Braunschweig zum Stadtbahnauskonzept vom 21. Februar 2017 (Drucks.-Nr.: 17-03594) als Vorstufe zum Zielnetz 2030 (sog. Mitfall) das bestehende ÖPNV-Angebot weiterentwickelt und Maßnahmen des sog. „Ohnefalls“ zeitnah umgesetzt werden. In diesem Rahmen erfolgten Anpassungen der Linienführung der Linie 413 zur Bedienung des Gewerbegebietes „Rüningen Süd“ (Drucks.-Nr. 17-05407) sowie eine Aufwertung der Buslinie 442 durch eine neue Linienführung (Drucks.-Nr. 17-05408). Diese beiden Maßnahmen führen im Jahr 2018 zu Mehrbelastungen von rd. 260 T€.
Weitere Maßnahmen des Ohne-Falls sollen nach derzeitiger Planung im Oktober 2018 umgesetzt werden und sind in der mittelfristigen Finanzplanung des Unternehmens mit einem Betrag von rd. 1,7 Mio. € in den Jahren 2019ff bereits berücksichtigt.
Der Rat der Stadt hat am 13. September 2016 die Ausweitung der Nutzungszeit des Braunschweig-Mobil-Tickets ab dem 1. Januar 2017 zunächst probeweise für ein Jahr von zuvor 9.00 Uhr auf 8.30 Uhr beschlossen. Aufgrund des noch ausstehenden Folgebeschlusses des Rates wurden vorsichtshalber rd. 60 T€ pro Jahr ab dem Jahr 2018 in die Planung aufgenommen.
Ergebnisbelastungen ergeben sich zudem durch einen Anstieg der Personalkosten gegenüber der Vorjahresplanung um rd. 2,5 Mio. €, der neben dem relevanten Anstieg der Fahrleistungen durch die Angebotsverbesserungen von rd. 4 % auch Tarifsteigerungen und einen Personalmehrbedarf für Projekte berücksichtigt. Gegenläufig wirkt die in der Planung enthaltene Steigerung der Erträge um rd. 1,8 Mio. € gegenüber dem Jahr 2017. Auf der Ertragsseite wurde die zum 1. Januar 2018 vorgesehene Tariferhöhung, von der der Stadttarif ausgenommen wurde, mit einer Einnahmesteigerung von rd. 2,5 % geplant. Hierbei wurde von einer gegenüber den Vorjahren in etwa konstanten Fahrgastzahl von 40 Millionen ausgegangen.
Mögliche Risiken auf die Ertragssituation der BSVG bestehen durch die von der Verbundgesellschaft Region Braunschweig GmbH (VRB) beabsichtigte Neuregelung der Einnahmenaufteilung (EAV) auf Basis vorzunehmender Fahrgasterhebungen. Derzeit besteht ein Moratorium mit dem Regionalverband Großraum Braunschweig, nach dem der Bestand des derzeitigen EAV zunächst bis zum Jahr 2019 gesichert ist. Ab dem Jahr 2020 wurden die sich aus einer erwarteten Neuregelung ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen auf die BSVG ab dem Jahr 2020 als Schätzbetrag in die Planung eingearbeitet.
Unter diesen Planungsprämissen stellt sich die Ergebnisentwicklung wie folgt dar:
Die Steigerung der Umsatzerlöse gegenüber dem Vorjahresplan um rd. 1.445 T€ bzw. gegenüber der Prognose 2017 von rd. 918 T€ ergibt sich unter Zugrundelegung konstanter Fahrgastzahlen auf Basis des Jahres 2016 im Wesentlichen aus der zum 1. Januar 2018 vorgesehenen Anpassung der Ticketpreise durch die Verbundgesellschaft Region Braunschweig. Die Ausgleichszahlungen für die Schwerbehindertenbeförderung bewegen sich mit 2.250 T€ in etwa konstant auf Vorjahresniveau.
Die bisher vertragsbasierte Ausgleichsleistung des Landes nach § 45a PBefG zur Finanzierung der Fehlbeträge durch Ausgabe von preisrabattierten Wochen-, Monats- oder Jahreskarten im Linienverkehr an Schüler, Studenten und Auszubildende (Schülerverkehre) wurde in den § 7a und 7b des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes aus beihilfe-rechtlichen Erwägungen heraus neu geregelt. In diesem Zuge erfolgte auch eine Verlagerung der Aufgabe und ihrer Finanzierung von der Landesnahverkehrsgesellschaft auf die Ebene des Regionalverbandes Großraum Braunschweig (RV). Eine finale Abstimmung zwischen dem RV und den Verkehrsunternehmen im Hinblick auf eine gerechte, verwerfungsfreie und rechtskonforme Lösung konnte jedoch noch nicht herbeigeführt werden, sodass in Abstimmung mit dem RV zunächst die bisherigen Ausgleichszahlungen in Höhe von 2.877 T€ in der Planung fortgeschrieben wurden.
Werbeeinnahmen werden in Höhe von 835 T€ erwartet, diese beinhalten auch die Außenwerbung auf den Fahrzeugen.
Die aktivierten Eigenleistungen, die auf eigenen Projektaufwendungen der Gesellschaft basieren, zeigen eine relativ konstante Entwicklung im Finanzplanungszeitraum bis 2021.
Der Materialaufwand 2018 wird sich auf insgesamt 16.578 T€ belaufen und setzt sich aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (8.162 T€) sowie aus den bezogenen Leistungen (8.416 T€) zusammen. Erstere beinhalten neben den Materialkosten insbesondere Energiekosten für den Fahrbetrieb (Fahrstrom und Dieselkosten). Hier sind im Finanzplanungszeitraum neben einer Erhöhung der Dieselpreise (+ 1,5 %) auch die Aufwandssteigerungen durch die genannten Angebotsverbesserungen berücksichtigt. Im Rahmen eines bestehenden Sicherungsgeschäfts sind Aufwendungen für Dieselbeschaffungen im Umfang von 60 % des Bedarfs bis zum Jahr 2018 abgesichert.
Unter den bezogenen Leistungen (8.416 T€) werden Fremdleistungen für die Instandhaltung und Reinigung der Fahrzeuge und aller Braunschweiger Haltestellen (3.067 T€) sowie Anmietverkehre (5.349 T€) veranschlagt. Die Ansätze der bezogenen Leistungen für das Wirtschaftsjahr 2018 liegen in etwa auf dem Stand der Prognose 2017 (8.401 T€). Die Anmietung von Fahrleistungen bei der Kraftverkehr Mundstock GmbH, die diese Leistungen über einen Haustarifvertrag erbringt, reduziert sich gegenüber der Vorjahresprognose geringfügig um rd. 0,6 % auf 5.349 T€, zeigt aber im Finanzplanungszeitraum bis 2021 einen leichten Anstieg.
Im Personalaufwand, der gegenüber der Prognose für das Jahr 2017 eine Steigerung von rd. 2,22 Mio. € ausweist, wurden die sich aus dem Leistungsaufwuchs zum 15. Dezember 2017 im Verkehrsangebot ergebenden Auswirkungen auf den Stellenplan berücksichtigt. Die Mitarbeiterzahl wird sich auf Basis der Vollzeitbetrachtung gegenüber dem Vorjahr (614 Mitarbeiter) um 13 auf 627 Mitarbeiter (inkl. Auszubildende) erhöhen. Weitere geplante Angebotsverbesserungen wurden auf Grund der derzeitigen Planungstiefe in der Entwicklung der Mitarbeiterzahlen noch nicht berücksichtigt. Entgelttarifsteigerungen wurden für 2018 mit 3,2 % und in den Jahren 2019 bis 2021 in Höhe von 2 % zugrunde gelegt.
Im Jahr 2018 werden für Abschreibungen insgesamt 10.142 T€ geplant. Diese resultieren in Höhe von 8.767 T€ aus bereits durchgeführten Investitionen der Vorjahre, während 1.375 T€ auf die im Finanzplan vorgesehenen Neuinvestitionen entfallen. Die Abschreibungen erhöhen sich im Finanzplanungszeitraum bis zum Jahr 2021 kontinuierlich auf 11.355 T€, wobei der Anteil für die Neuinvestitionen auf 4.480 T€ ansteigen wird. Auf Basis der bereits in den Vorjahren realisierten Investitionsmaßnahmen führen insbesondere die im Finanzplan vorgesehenen Investitionen für die Bus- und Trambeschaffungen, die geplante Sanierung des Betriebshofs Lindenberg und die Gleissanierungsmaßnahmen zu dem gezeigten Aufwuchs.
Bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden das an die Stadt Braunschweig zu zahlende Wegenutzungsentgelt und Zahlungen für Dienstleistungen der SBBG im Rahmen der Finanzbuchhaltung veranschlagt. Hier wird mit 2.958 T€ ein gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufiger Mittelbedarf erwartet.
Das Zins- und Finanzergebnis steht in direktem Zusammenhang mit den im Finanzplan enthaltenen Investitionen und berücksichtigt den entsprechenden Fremdkapitalbedarf, der neben erwarteten Zuschüssen aus den jeweiligen Förderprogrammen (14.749 T€) im Jahr 2018 rd. 14,5 Mio. € betragen wird. Als Planungsprämisse wurde für 2018 ein durchschnittlicher Aufnahmezins von 1,9 % p. a. zugrunde gelegt.
Die gegenüber dem Planwert 2017 im Wirtschaftsjahr 2018 vorgesehenen
Ergebnisverbesserungen im Bereich der Erträge (+1.773 T€) reichen insgesamt nicht aus, um die genannten Mehraufwendungen zu decken, sodass sich eine Verlustausweitung gegenüber der Vorjahresplanung von insgesamt 2.141 T€ ergibt.
Der Finanzplan 2018 weist unter Einrechnung einer Steigerung des Baupreisindexes von 1 % einen Finanzbedarf für Investitionen in Höhe von 31.645 T€ (Brutto-Finanzbedarf) aus. Hiervon entfällt ein Betrag von 1.512 T€ erstmals auf Investitionen (Planungskosten) im Rahmen des Stadtbahnausbauprojekts für die jeweiligen Ausbaustufen 1 und 2. Aufgrund der erst in späteren Jahren vorgesehenen Inbetriebnahme ergibt sich hieraus jedoch noch keine Ergebniswirkung.
Aufgrund der erwarteten Zuschüsse von 14.555 T€ wird sich ein Netto-Finanzbedarf in Höhe von 17.090 T€ ergeben. Als Investitionsschwerpunkte 2018 sind neben der genannten Bereitstellung von Planungsmitteln für das Stadtbahnausbauprojekt zu nennen:
- Stadtbahnbeschaffungen (Restzahlung Tramino I / 7 neue Traminos) 6.255 T€
- Omnibusbeschaffungen (Standard-/Gelenk- u. Elektro-Busse) 4.516 T€
- Sanierung und Erweiterung Betriebshof Lindenberg 2.972 T€
- Gleisbauprojekt Helmstedter Str. West (Restrate) 2.675 T€
- Stadtbahnausbauprojekt (Planungskosten) 1.512 T€
- Gleisbauprojekt Frankfurter Straße – Luisenstraße 1.058 T€
- Dynamische Fahrgastinformation (DFI) 1.498 T€
- mobile Fahrausweisautomaten 800 T€
- Wendeschleife Ottenroder Straße 725 T€
Handlungsermächtigung für Maßnahmen des Planjahres 2019
In Anbetracht der steigenden Vorlaufzeiten einzelner Projekte hat sich gezeigt, dass aus zeitlichen und wirtschaftlichen Aspekten heraus bereits vorfristig eine Initiierung von Beschaffungsvorgängen erforderlich werden kann, um diese plankonform realisieren zu können oder Preisvorteile zu generieren. Hierzu zählen auch Maßnahmen des Bundes oder des Landes wie die unten genannte Brückenbaumaßnahme, an denen die BSVG zwar beteiligt ist, auf deren Maßnahmenbeginn sie aber keinen Einfluss hat.
Vor allem gilt dies jedoch im Bereich der Gleissanierungen sowie der Busbeschaffungen. Bei der für Gleissanierungen erforderlichen Weichenlieferungen zeichnet sich aktuell die Entwicklung ab, dass im Rahmen der europaweiten Ausschreibungen immer weniger Weichenwerke Angebote abgeben. Dies führt in der Folge zu sehr engen Produktionsslots bei steigenden Preisen. Die BSVG läuft zudem Gefahr, dass bei einer nicht rechtzeitigen Bestellung die für die jeweilige Maßnahme benötigten Weichenteile gar nicht angeboten werden.
Zudem hat sich gezeigt, dass Busse bei einer vom Regelturnus abweichenden Bestellung günstiger angeboten werden. Auch lassen sich außerhalb dieser Zeiträume höhere Veräußerungserlöse für die abgängigen Fahrzeuge erzielen.
Um für entsprechende Maßnahmen, deren eigentliche Umsetzung erst in der Finanzplanung 2019 vorgesehen ist, bereits im Laufe des Jahres 2018 Ausschreibungen vornehmen zu können, benötigt die BSVG eine Handlungsermächtigung. Demzufolge wird im Vorgriff auf die Wirtschaftsplanung 2019 für folgende Projekte um die Erteilung einer entsprechenden Ermächtigung zur Initiierung von Beschaffungsvorgängen bereits im Wirtschaftsjahr 2018 gebeten:
Unterwerke Hamburger-Straße
Sanierung Gleisanlagen Georg-Eckert-Straße in Verbindung mit der Sanierung der Oberflächen im Gleisdreieck Georg-Eckert-Straße/Bohlweg
Sanierung Gleisanlagen/Neuordnung Bahnhof Gliesmarode
Sanierung Gleisanlagen Berliner Straße
Brückenbauwerk A39 und HEH in Abhängigkeit von der Maßnahme des Landes
Busbestellungen 2019
Da diese Vorgriffe auf das Wirtschaftsjahr 2019 eine Vorfestlegung für die Wirtschaftsplanung 2019 der BSVG bedeuten, ist nach den bereits genannten Bestimmungen der Gesellschaftsverträge der BSVG bzw. der Alleingesellschafterin SBBG ein Anweisungsbeschluss des Finanz- und Personalausschusses für eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG erforderlich.
Im Jahr 2017 wurden bei gleichgelagerten Fällen jeweils Einzelbeschlussfassungen zum jeweiligen Investitionsvorhaben herbeigeführt. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr. 17-04780 (Wendeschleife Ottenroder Straße) und 17-04889 (Vorziehen der Gleissanierungsmaßnahme Bohlweg-Nord) verwiesen.
In Anbetracht dieser Entwicklung und zur Vermeidung von Einzelentscheidungen, sollte der BSVG auch aus den dargelegten Gründen die Vorgriffsmöglichkeit bei den vorstehend genannten Maßnahmen eröffnet werden.
Der Wirtschaftsplan 2018 der BSVG ist als Anlage beigefügt.
Anlagen
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(wie Dokument)
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736,2 kB
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