Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05729

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH werden angewiesen, den Wirtschaftsplan der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH für das Geschäftsjahr 2018 in der vom Aufsichtsrat am 15. November 2017 gebilligten Fassung zu beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 12 Ziffer 3 Buchst. a des Gesellschaftsvertrages der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) entscheidet die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Wirtschaftsplanes. Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SBBG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich. Gemäß § 6 Ziffer 1 Buchst. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 wurde die Zuständigkeit hierfür für die Dauer der laufenden Wahlperiode auf den Finanz- und Personalausschuss (FPA) übertragen.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat der vorgelegten Fassung der Wirtschaftsplanung 2018 in seiner Sitzung am 15. November 2017 seine Zustimmung erteilt.

 

Der Wirtschaftsplan 2018 der SBBG weist einen Zuschussbedarf von insgesamt 29.085 T€ aus, der sich aus dem Betriebsergebnis inklusive Steuern (-1.019 T€), dem Zinsergebnis

(-863 T€) der SBBG sowie dem Beteiligungsergebnis der Tochter- bzw. Beteiligungsgesellschaften (-27.203 T€) zusammensetzt.

 

Aufgrund der fortgeschriebenen Ergebnisentwicklungen – vor allem im Beteiligungsergebnis der SBBG – ergibt sich gegenüber dem bisherigen Ansatz im städtischen Haushaltsplanentwurf 2018 von rd. -26.665 T€ ein um rd. 2.420 T€ höherer Verlustausgleichsbedarf für die SBBG.

 

Die sich ergebenden Veränderungen des Verlustausgleichbedarfs im städtischen Ergebnishaushalt 2018ff sowie in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2021 sollen im Rahmen der Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfs 2018ff entsprechend berücksichtigt werden.

 

Die vorgelegte Wirtschaftsplanung 2018ff basiert auf einer unveränderten Anteilshöhe der SBBG an der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG in Höhe von 25,1 %. Hierzu wird auf die Beschlussvorlage der Verwaltung zur Sitzung des Rates am 7. November 2017 zur Neuvergabe der Energienetzkonzessionen (Drucks.-Nr.: 17-05627) Bezug genommen.

 

Die Ergebnisentwicklung stellt sich wie folgt dar:

 

Die Ergebnisentwicklung der SBBG wird hauptsächlich vom Beteiligungsergebnis bestimmt, das im Jahr 2018 einen Verlust von 27.203 T€ ausweist. Dies entspricht einer Quote von rd. 93,53 % des Gesamtverlustes.

 

Gegenüber der Vorjahresplanung weist die Wirtschaftsplanung 2018 einen Mehrbedarf von 2.683 T€ aus. Ursächlich hierfür sind die folgenden teilweise auch gegenläufig wirkenden Faktoren:

 

      Ergebnisverbesserungen von insgesamt 779 T€ ergeben sich durch eine höhere Ausschüttung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (276 T€), Verbesserungen im Zinsergebnis (221 T€), einen geringeren Verlustausgleichsbedarf der Stadthalle Braunschweig Betriebs-GmbH (197 T€) sowie eine geringere Belastung bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag (85 T€).

 

      Ergebnisbelastende Effekte in Höhe von insgesamt 3.462 T€ entstehen neben einer um 1 T€ marginal geringeren Abführung der KVM durch die erhöhten Verlustaus-gleichsbedarfe der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (2.141 T€), durch die Verschlechterung im Betriebsergebnis der SBBG (557 T€) und den Mehrbedarf der Stadtbad-GmbH (410 T€). Weiterhin werden geringere Ergebnisabführungen der Nibelungen-Wohnbau-GmbH (288 T€) und der Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (65 T€) erwartet.

 

Die derzeitige Prognose für das Jahr 2017 weist einen Verlustausgleichsbedarf der SBBG in Höhe von 25.764 T€ aus, der um 638 T€ unter dem Planwert 2017 von 26.402 T€ liegt. Nach Vorliegen der endgültigen Jahresabschlüsse der SBBG-Konzerngesellschaften könnte sich dieser Betrag noch verändern. Nach derzeitiger Einschätzung wird eine überplanmäßige Mittelbereitstellung des städtischen Haushalts jedoch nicht erforderlich sein.

 

I.Stadt Braunschweig Beteiligungs-GmbH

 

Das Betriebsergebnis der SBBG (inklusive Steuern) in 2018 beträgt -1.019 T€ und berücksichtigt im Personalaufwand Tariferhöhungen von jeweils 1,5 % pro Jahr für den Personalstand von 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, von denen sechs in Teilzeit arbeiten, sowie die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle zur Sicherung und weiteren Stärkung der SBBG als Know-how-Trägerin des Konzerns im betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Bereich. Für den Energie- und Gasbezug werden im Materialaufwand Kostenerhöhungen von jeweils 4 % p. a. angesetzt.

 

Gegenüber der Vorjahresplanung ergeben sich um 46 T€ rückläufige Abschreibungen von insgesamt 43 T€. Unter der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen wurden gegenüber dem Vorjahr aktuell Zusatzaufwendungen für Straßenausbaubeiträge im Zuge von Straßenerneuerungen an der Neuen Knochenhauerstraße sowie Beraterkosten im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Partnerschaft mit BS|Energy von jeweils 150 T€ berücksichtigt.

 

Im Immobilienbereich bestehen verschiedene Risiken und Unwägbarkeiten im Hinblick auf die im Eigentum der SBBG stehenden Gebäude Taubenstraße 7, Neue Knochenhauerstraße 5 und Wilhelmstraße 62 - 71. Hierzu wird auf die Ausführungen in der Textziffer 3.3 zum Punkt „Immobilienbereich“ auf Seite 9 des der Vorlage beigefügten Wirtschaftsplans verwiesen. Gleichwohl basiert die Planung mit Ausnahme der Mieterträge aus dem Gebäude Neue Knochenhauerstraße 5 auf einer Fortschreibung der aktuellen Vermietungssituation dieser Gebäude.

 

Die SBBG besitzt weiterhin unbebaute Grundstücke nördlich und südlich der Taubenstraße, die zur Realisierung des zweiten Bauabschnitts des neuen Wohnquartiers Nördliches Ringgebiet und für die geplante Errichtung des sogenannten „Nordparks“ benötigt werden.

So sollen die nördlich der Taubenstraße gelegenen Grundstücke noch im Jahr 2017 an die Nibelungen-Wohnbau-GmbH (Niwo) veräußert werden. Durch die erst im Jahr 2019 vorgesehene Übertragung der Grundstücke, wird der sich ergebende Ertrag von 80 T€ erst im Jahr 2019 als „sonstiger betrieblicher Ertrag“ in der Mittelfristigen Finanzplanung der SBBG ausgewiesen.

 

Hingegen entsteht bei der noch im Jahr 2017 vorgesehenen Veräußerung der Flächen südlich der Taubenstraße an die Stadt Braunschweig bzw. an die Niwo auf Ebene der SBBG ein Buchverlust von rd. 0,5 Mio. €, da die Buchwerte deutlich höher sind als die zu erzielenden Kaufpreise. Aufgrund handelsrechtlicher Vorschriften muss dieser Verlust unabhängig vom Übertragungszeitpunkt der Flächen bereits im Jahresabschluss 2017 ausgewiesen werden.

 

Das Zinsergebnis (-863 T€ in 2018) entwickelt sich trotz rückläufiger Zinserträge zunächst bis zum Jahr 2020 weiterhin positiv. Maßgeblich hierfür sind planmäßig ausgelaufene Darlehensverbindlichkeiten und günstigere Zinskonditionen bei den für Ende des Jahres 2017 vorgesehenen Darlehensprolongationen.

 

Das Beteiligungsergebnis 2018 beträgt -27.203 T€. Die sich im Finanzplanungszeitraum ergebenden Schwankungen - vor allem im Jahr 2021 - sind insbesondere durch die Ergebnisabführung der Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG bedingt. Zur Ergebnisentwicklung der Beteiligungsgesellschaften wird auf die Ausführungen in den Textziffern II bis VI verwiesen.

 

Die bis zum Jahr 2016 im außerordentlichen Ergebnis auszuweisenden Umstellungseffekte bei den Pensionsrückstellungen sind nach dem zum 23. Juli 2015 in Kraft getretenen Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) nunmehr in der Position „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ darzustellen.

 

Der Investitionsplan 2018 der SBBG hat einen Umfang von 145 T€. Neben Ersatzinvestitionen im Bereich der IT-Ausstattung (15 T€ in 2018 - 2021) sind Mittel für die Erstellung von Planungskonzepten für die Standorte Wilhelmstraße 62 – 71 und Neue Knochenhauerstraße 5 in Höhe von 130 T€ eingeplant.

 

II.Kraftverkehr Mundstock GmbH (KVM)

 

Gemäß § 10 Abs. 2 Ziffer 1 des Gesellschaftsvertrages der KVM bedarf der Wirtschaftsplan der Gesellschaft der Zustimmung des Aufsichtsrates der KVM. Eine Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung ist nicht vorgesehen. Der Aufsichtsrat der Kraftverkehr Mundstock GmbH wird die Wirtschaftsplanung 2018 in seiner Sitzung am 23. November 2017 beraten. Sollte seine Zustimmung nicht erfolgen, wird ergänzend berichtet.

 

Die wesentliche Geschäftstätigkeit des Unternehmens besteht in der Durchführung von Auftragsverkehren auf dem Gebiet des öffentlichen Personennahverkehrs mit Omnibussen. Hierfür stellt die Gesellschaft auf vertraglicher Grundlage insbesondere der Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG) Fahrer und Fahrzeuge zur Verfügung, die im Linienverkehr eingesetzt werden. Daneben betreibt die Gesellschaft eigene Linienverkehre auf zwei konzessionierten Linien im Braunschweiger Umland.

 

Die Gesellschaft hält 100 % der Geschäftsanteile an der Peiner Verkehrsgesellschaft mbH (PVG) und der Mundstock Reisen GmbH (MR) und ist mit 50,96 % an der Magdeburg Nutzfahrzeug-Service-GmbH (MNS) beteiligt. Die KVM ist Mitglied und Gesellschafterin der Verbundgesellschaft Region Braunschweig mbH (VRB).

 

Ein Ergebnisabführungsvertrag besteht nur noch zwischen der KVM und der MR, somit erfolgt die anteilige Ausschüttung der MNS an die KVM erst mit der Beschlussfassung über die Verwendung des jeweiligen Jahresergebnisses und damit um ein Jahr zeitversetzt.

 

Die PVG als weitere Tochtergesellschaft der KVM erbringt ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet und im Landkreis Peine. Die KVM ist für diese Leistungen Inhaber der Linienkonzessionen, die Betriebsführung wurde auf die PVG übertragen. Die Jahresüberschüsse der PVG werden auf neue Rechnung vorgetragen und reduzieren den Bilanzverlust des Unternehmens (Stand per 31. Dezember 2016: 315.124,80 €).

 

Die KVM erwartet für das Planjahr 2018 ein Ergebnis in Höhe von rd. 168 T€, darin enthalten sind prognostizierte Gewinnabführungen der Tochterunternehmen in Höhe von insgesamt rd. 114 T€ (MNS: 50 T€ und Mundstock Reisen: 64 T€). Der Personalplan 2018 weist gegenüber dem Planwert 2017 eine Erhöhung um 18 Mitarbeiter aus. Dies ist bedingt durch eine erhöhte Fahrleistungserbringung für die Braunschweiger Verkehrs-GmbH sowie durch die vom Regionalverband Großraum Braunschweig initiierte Ausweitung der Fahrleistungen auf Direktbuslinien.

 

Im Finanzplan der KVM sind für 2018 Investitionen im Umfang von 490 T€ vorgesehen. Hiervon entfallen 400 T€ auf die Beschaffung von zwei Linienbussen im Rahmen der mit der BSVG abgestimmten Beschaffungsstrategie, 50 T€ auf Betriebs- und Geschäftsausstattung im Betriebshof Wedtlenstedt und 40 T€ auf Maschinen und Anlagen.

 

Im Jahr 2018 werden nach Abstimmung mit der SBBG als Gesellschafterin sowie der Stadt Braunschweig Optimierungen der strategischen Ausrichtung innerhalb der KVM-Gruppe weiterverfolgt.

 

 

III.Braunschweiger Versorgungs-AG & Co. KG (BVAG)

 

Nach der Wirtschaftsplanung 2018 der BVAG wird für 2018 ein Jahresüberschuss von 22,3 Mio. € erwartet, der um 4,3 Mio. € unter dem nach der bisherigen Mittelfristigen Unternehmensvorschau erwarteten Ergebnis von 26,6 Mio. € liegt. Der an die SBBG abzuführende Ergebnisanteil beträgt 25,1 % und reduziert sich somit auf rd. 5.597 T€.

 

Entgegen der bisherigen Annahme wird im Uniper-Klageverfahren ein rechtskräftiges Gerichts­urteil oder ein Vergleich frühestens im Jahr 2021 erwartet. Hierdurch kommt es zu einer zeitli­chen Verschiebung der ursprünglich im Jahr 2018 in Höhe von 8 Mio. € geplanten Auflösung der Drohverlustrückstellung.

 

Die vom Vorstand eingeleiteten Maßnahmen zur strategischen und zukunftsorientierten Ausrichtung des Unternehmens tragen dazu bei, die negativen Effekte teilweise zu kompensieren. In der Folge wird ein Planergebnis - ohne den Effekt aus der Verschiebung der Drohverlustauflösung – erwartet, dass im Vergleich zur bisherigen Planung um rd. 3,7 Mio. € verbessert ist.

 

Durch den mit Wirkung vom 1. Januar 2005 vollzogenen Formwechsel der BVAG in eine Personengesellschaft wurde erreicht, dass die Möglichkeit der Verrechnung der aus der Beteiligung an der BVAG resultierenden Gewinne ohne Körperschaftsteuerbelastung mit Verlusten aus anderen Sparten auf Ebene der SBBG wieder erfolgen kann.

 

IV.Nibelungen-Wohnbau-GmbH Braunschweig (Niwo)

 

Die Ergebnisse der Niwo fließen um ein Jahr versetzt in den Jahresabschluss der SBBG ein, da hier weder ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, noch Abschlagszahlungen auf das Jahreser­gebnis zu leisten sind. Unter Berücksichtigung der zwischen der Niwo und ihren Gesellschafterinnen Stadt Braunschweig und SBBG abgeschlossenen Dividendenvereinbarung vom 7. März 2016 entfällt auf die SBBG auf Basis der Ergebnisprognose 2017 der Gesellschaft eine Dividendenzahlung in Höhe von 1.195 T€ im Jahr 2018. Der Anweisungsbeschluss im Hinblick auf die Stimmbindung der Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 wurde nach Beratung im Aufsichtsrat der Niwo am 22. September 2017 bereits durch den FPA in seiner Sitzung am 26. Oktober 2017 gefasst. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr.: 17-05460 verwiesen.

 

V.Hafenbetriebsgesellschaft Braunschweig mbH (HBG)

 

Nach dem zwischen der HBG und der SBBG am 13. Dezember 2016 abgeschlossenen Gewinnabführungsvertrag wird auf Basis der Wirtschaftsplanung 2018 der HBG ein Abführungsbetrag von 185 T€ an die SBBG erwartet.

 

Der Aufsichtsrat der HBG hat dem Wirtschaftsplan 2018 der Gesellschaft in seiner Sitzung am 18. Oktober 2017 seine Zustimmung erteilt. Gemäß § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der HBG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG. Der zur Stimmbindung erforderliche Anweisungsbeschluss soll in der heutigen Sitzung des FPA gefasst werden. Hierzu wird auf die Vorlage 17-05792 zur Wirtschaftsplanung 2018 der HBG verwiesen.

 

VI.Braunschweiger Verkehrs-GmbH (BSVG)

 

Nach § 12 Ziffer 5 des Gesellschaftsvertrages der SBBG unterliegt die Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG der Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG.

 


Für die zur Stimmabgabe in der Gesellschafterversammlung der BSVG erforderliche Entscheidung durch die Gesellschafterversammlung der SBBG ist ebenfalls ein separater Anweisungsbeschluss des FPA erforderlich. Hierzu wird auf die Drucks.-Nr.: 17-05730 zur heutigen Sitzung verwiesen.

 

VII.Stadthalle Braunschweig Betriebsgesellschaft mbH (Stadthalle-GmbH))

 

Die Wirtschaftsplanung der Stadthallen-GmbH für das Geschäftsjahr 2018 ist vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 21. November 2017 beraten worden. Zum Anweisungsbeschluss zur Stimmbindung der Vertreter der Stadt in den Gesellschafterversammlungen der Stadthalle und der SBBG zur Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2018 wird auf die Drucks.-Nr.: 17-05758 zur heutigen Sitzung Bezug genommen.

 

VIII.Stadtbad Braunschweig Sport und Freizeit GmbH (Stadtbad-GmbH)

 

Der Anweisungsbeschluss für die Wirtschaftsplanung 2018 der StadtbadGmbH wurde nach Zustimmung des Aufsichtsrates der Gesellschaft am 15. Oktober 2017 bereits in der FPA-Sitzung am 26. Oktober 2017 gefasst (S. Drucks.-Nr.: 17-05552).

 

Die Wirtschaftspläne 2017 der SBBG und der KVM sind als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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