Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 17-05836

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Die Vertreterin/der Vertreter der Stadt Braunschweig in der Gesellschafterversammlung der

Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH wird angewiesen, den Wirtschaftsplan 2018 in

der vom Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 22. November 2017 gebilligten Fassung zu

beschließen.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH (FBWG) über den Wirtschaftsplan.

 

Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreterin/des städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der FBWG herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.

 

Der Aufsichtsrat der Gesellschaft wird in seiner Sitzung am 22. November 2017 den Wirtschaftsplan 2018 in der vorgelegten Fassung beraten. Über das Ergebnis wird mündlich berichtet.

 

Insgesamt weist der Erfolgsplan 2018 unter Einrechnung der Betriebsmittelzuschüsse der Gesellschafter und der Volkswagen AG i. H. v. 2.800 T€ ein Ergebnis von - 1.790,0 T€ aus. Dieser verbleibende Fehlbetrag soll im Rahmen der Beschlussfassungen zum Jahresabschluss 2018 mit dem vorhandenen Gewinnvortrag verrechnet werden.

 

Im Vergleich zu den Vorjahren stellt sich der Erfolgsplan wie folgt dar:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

In T€

IST

2015*

Plan

2016

IST 2016

Plan
2017**

Plan
2018

1

Umsatzerlöse

+ 5.008,3

 

+ 6.582,0

 

+ 6.138,7

 

+ 6.286,0

 

+ 6.167,6

 

1a

% zum Vorjahr/Plan

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

Sonstige Betriebliche Erträge

+ 3.564,5

 

+ 4.320,0

 

+ 4.633,0

 

+ 2.445,0

 

+ 2.320,0

 

3

Erträge aus Betriebsmittelzuschüssen der Gesellschafter

+ 2.780,0

 

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

+ 2.800,0

 

4

Materialaufwand

- 4.021,5

 

- 4.324,7

 

- 3.843,0

 

- 4.899,3

 

- 3.888,1

 

5

Personalaufwand

- 3.672,1

 

- 4.042,0

 

- 3.749,4

 

- 4.256,0

 

- 4.671,0

 

6

Abschreibungen

- 3.254,2

 

- 3.340,0

 

- 3.320,9

 

- 3.420,0

 

- 3.420,0

 

7

Sonst. betriebl.
Aufwendungen

- 793,9

 

- 769,8

 

- 1.192,2

 

- 740,6

 

- 1.003,2

 

8

Betriebsergebnis
(Summe 1 bis 7)

- 388,9

 

+ 1.225,5

 

+ 1.466,2

 

- 1.784,9

 

- 1.694,7

 

9

Zins-/Finanzergebnis

- 60,8

 

- 66,2

 

- 66,1

 

- 75,3

 

- 60,3

 

10

Ergebnis der
gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit (8+9)

- 449,7

 

+ 1.159,3

 

+ 1.400,1

 

- 1.860,2

 

- 1.755,0

 

10a

Davon: Sondereffekte

+/- 0

 

+ 2.000,0

 

+ 1.993,0

 

+/- 0

 

+/- 0

 

10b

Nachrichtlich: Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit  ohne Sondereffekte (10./.10a)

- 449,7

 

- 840,7

 

- 592,9

 

- 1.860,2

 

- 1.755,0

 

11

Steuern

- 17,4

 

- 35,0

 

- 25,6

 

- 35,0

 

- 35,0

 

12

Jahresergebnis (10+11)

- 467,1

 

+ 1.124,3

 

+ 1.374,5

 

- 1.895,2

 

- 1.790,0

 

13

Nachrichtlich:
Jahresergebnis ohne Betriebsmittel-zuschüsse  (12 ./. 3)

- 3.247,1

 

- 1.675,7

 

- 1.425,5

 

 4.695,2

 

- 4.590,0

 

14

Nachrichtlich:
Jahresergebnis ohne Betriebsmittel-zuschüsse und ohne Sondereffekte
(12 ./. 3 ./.10a)

- 3.247,1

 

- 3.675,7

 

- 3.418,5

 

- 4.695,2

 

- 4.590,0

 

* Das IST 2015 stellt sich noch in den Strukturen vor der Einführung des BilRUG dar
   (mehr ‚sonstige betriebliche Erträge‘; weniger Umsatzerlöse)
** Im Wirtschaftsplan 2018 kommt es zu einer Verschiebung im Vorjahresvergleichsjahr 2017 in Höhe von 45 T€ von den
    Personalaufwendungen zu den sonstigen betrieblichen Aufwendungen. In obiger Tabelle sind in der Spalte WP 2017
    weiterhin die originären Zahlen aus dem WP 2017 dargestellt

 

Im Erfolgsplan 2018 werden die flugspezifischen Umsatzerlöse auf Basis der Erlöse bzw. Flugbewegungen in den ersten drei Quartalen 2017 veranschlagt, die sich gegenüber 2016 nochmals verringert haben, so dass eine Reduzierung der Umsatzerlöse eingeplant wurde.

 

Der Materialaufwand verringert sich insbesondere durch die Übernahme des Brandschutzes in Eigenregie zum 16. Oktober 2017 (siehe hierzu die Vorlage für den Rat der Stadt Braunschweig vom 8. September 2017 (17-05280) sowie die Mitteilung bzw. die Stellungnahme für den Feuerwehrausschuss der Stadt Braunschweig vom 30. Mai 2017
(17-04649) bzw. 7. Juni 2017(17-04725-01)). Es ergeben sich hier Einsparungen in Höhe von 955 T€ gegenüber dem Plan 2017 aufgrund des Wegfalles der an die Stadt Braunschweig (Berufsfeuerwehr) zu zahlenden Personalgestellungsentgelte.

 

Kostensteigerungen beim Personalaufwand ergeben sich insbesondere aufgrund der EASA-Anforderungen und aufgrund zusätzlichen Personalbedarfes durch die Übernahme des Brandschutzes (s. o.).

Der sonstige betriebliche Aufwand erhöht sich u. a. durch die zu erwarteten Aufwendungen für die Interimsgeschäftsführung (siehe hierzu die Mitteilung für den Rat der Stadt Braunschweig vom 18. Oktober 2017 (17-05682) sowie die Vorlage für den Finanz- und Personalausschuss vom 18. Oktober 2017 zur Änderung des Gesellschaftsvertrages
(17-04895)).

 

Der Finanzplan 2018 weist insgesamt einen Betrag von 1.698,1 T€ aus, der sich aus einer Vielzahl von kleineren Bauvorhaben, Beschaffungen und Rückstellungsinanspruchnahmen zusammensetzt, finanziert durch die als erwirtschaftet betrachteten Abschreibungen in Höhe von 1.140,0 T€ sowie aus Eigenmitteln.

 

Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2018 beigefügt.
 

 

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Anlagen

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