Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 17-05838
Grunddaten
- Betreff:
-
Struktur-Förderung Braunschweig GmbH - Wirtschaftsplan 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Entscheidung
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30.11.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Wirtschaftsplan wird nach § 11 lit. d) des Gesellschaftsvertrages der Struktur-Förderung Braunschweig GmbH (SFB) von der Gesellschafterversammlung beschlossen und bedarf einer Weisung an die dortigen Vertreter der Stadt Braunschweig.
Um eine Stimmbindung der städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der SFB herbeizuführen, ist ein Anweisungsbeschluss erforderlich, für den gem. § 6 Ziffer 1 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in der Fassung vom 1. November 2016 der Finanz- und Personalausschuss (FPA) zuständig ist.
Der Aufsichtsrat der SFB hat in seiner Sitzung am 8. November 2017 den Wirtschaftsplan 2018 in der vorgelegten Fassung beraten und der Gesellschafterversammlung empfohlen, entsprechend zu beschließen.
Der Erfolgsplan 2018 weist einen Fehlbetrag von 97,9 T€ aus, der von der Stadt im Rahmen der Behandlung des Jahresabschlusses 2018 im Jahr 2019 ausgeglichen werden soll. Die sich ergebende Veränderung des städtischen Verlustausgleiches soll im Rahmen der Fort-schreibung des Haushaltsplanentwurfes 2018ff. entsprechend angepasst werden.
Im Einzelnen:

Umsatzerlöse ergeben sich aus der Verpachtung eines Grundstückes (Lilienthalhaus I) an die Volksbank eG Braunschweig Wolfsburg (VoBa) sowie aus der Vermietung einer Halle an die Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH.
Sonstige betriebliche Aufwendungen werden veranschlagt für Rechts-und Beratungskosten, beispielsweise für externe kaufmännische Unterstützungstätigkeiten, da die Gesellschaft kein eigenens Personal hat. Ferner fallen voraussichtlich Aufwendungen an aufgrund notwendiger üblicher Grundstücksbewirtschaftung für die erworbenen Grundstücksflächen.
Für die aufgenommen bzw. aufzunehmenden Darlehen sind darüber hinaus Zinsaufwendungen eingeplant. Für das noch aufzunehmende Darlehen (s. u.) wird ein Zinssatz von 2,7 % angesetzt.
Der Finanzplan 2018 ist geprägt von der weiteren Aufwertung des Lilienthalplatzes und des weiteren Umfeldes. Es wird eine Darlehensaufnahme von 1,7 Mio. € veranschlagt, hiervon 1,3 Mio € für die Umgestaltung des Lilienthalplatzes und 400 T€ für die Erstellung eines ‚Boulevards‘ als verkehrlich-infrastrukturell aufwertende Verbindungsachse zwischen dem derzeit im Bau befindlichen Parkhaus und dem Flughafengebäude.
Als Anlage ist der Wirtschaftsplan 2018 der Gesellschaft beigefügt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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93,3 kB
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